Informationstexte lesen und verstehen: Achtung: Fallen im Internet! In einer Broschüre ist zu lesen: Rücktritt bei Internetverträgen, Teleshopping etc. § 5e Konsumentenschutzgesetz (KSchG) sieht ein Rücktrittsrecht für Verträge vor, die ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien geschlossen werden. Darunter fallen z. B. Internetverträge, Teleshopping, Katalogbestellungen, Bestellhotlines etc. Die Rücktrittsfrist beträgt 7 Werktage (Samstag zählt nicht) und beginnt: • bei Warenlieferungen mit dem Erhalt der Ware, • bei Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Es reicht, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird (aus Beweisgründen unbedingt eingeschrieben versenden). Kein Rücktrittsrecht gibt es z. B. bei: • Hauslieferungen (z. B. Lebensmittel) oder Freizeitdienstleistungen (z. B. Bahn- oder Flugtickets, Konzertkarten) • Wett- und Lotteriedienstleistungen • Waren, die nach Ihren Angaben angefertigt wurden und auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind • Ton- oder Datenträger, die von Ihnen entsiegelt wurden Klärt zuerst gemeinsam alle neuen Begriffe. Nehmt dazu ein Lexikon oder Online-Lexikon zu Hilfe: gleichzeitige körperliche Anwesenheit, Vertragspartner, Dienstleistung … Haben folgende Konsumentinnen und Konsumenten das Recht auf einen Rücktritt vom Geschäft? Was meinst du? Kreuze an. Dann vergleicht miteinander. Ja Nein Adrian bestellt telefonisch bei einer Teleshopping-Bestellhotline einen Hometrainer. Simone kauft in der Trafik ein Lotterielos. David hat bei einem Versandhändler eine Blue-Ray gekauft, geöffnet und entsiegelt. Frau Mayer hat Konzertkarten im Internet gekauft. Milan hat sich, ohne viel nachzudenken, im Internet auf einer „Teste dich“-Website registriert und ist damit einen Vertrag eingegangen. Noch am selben Tag bemerkt er, welcher Irrtum ihm hier unterlaufen ist. Frau Hofer hat sich im Internet auf einer „Teste dich“-Website registriert und ist einen Vertrag eingegangen. Nach acht Tagen kommt die erste Zahlungsaufforderung. 5 6 53 Lesen Sprachbuch 92, 93 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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