Mathematik verstehen 4, Schulbuch, Aktualisiert

O t v 10.84 Das Diagramm zeigt die Bewegung eines Aufzugs zwischen 7.30 Uhr und 7.31 Uhr: Ergänze folgende Aussagen mit Hilfe des Diagramms: Der längste Aufenthalt in einem Stockwerk beträgt Sekunden. Bei der längsten durchgehenden Fahrt wurde Stockwerke hinaufgefahren. Für die Fahrt vom 6. bis zum 4. Stockwerk benötigt der Aufzug Sekunden. Die Verweildauer in einem Stockwerk beträgt mindestens Sekunden. Für die Fahrt vom 3. bis zum 6. Stockwerk benötigt der Aufzug Sekunden. Ein Stockwerk ist ca. 3m hoch. Der Aufzug fährt mit einer Geschwindigkeit von m/s. 10.85 Gegeben ist die Gleichung ​​4 x​ ​ 2​ ____ ​x​ 2​+ 1 ​= 3. Was muss für die Variable x vorausgesetzt werden? Kreuze an!  Die Variable darf nur den Wert 1 nicht annehmen.  Die Variable darf nur den Wert ‒1 nicht annehmen.  Die Variable darf weder den Wert ‒1 noch den Wert 1 annehmen.  Die Variable darf alle Werte aus R annehmen. 10.86 Berechne für die Funktion f mit f (x) = 4 – x2 den Funktionswert an der Stelle 5! 10.87 Die folgenden vier Aussagen geben einen Zusammenhang zwischen zwei Größen an. Kreuze jene beiden Aussagen an, bei denen es sich jeweils um einen direkt proportionalen Zusammenhang handelt!  Zehn Schwarz-weiß-Kopien kosten 0,80€, 25 Schwarz-weiß-Kopien kosten bei der gleichen Kopieranstalt 1,90€.  Ein Handwerker braucht für eine Reparatur ohne Unterbrechung sechs Stunden, drei Handwerker für die gleiche Arbeit ebenfalls ohne Unterbrechung zwei Stunden.  Drei Fässer mit einem Lösungsmittel wiegen 75 kg, acht Fässer der gleichen Größe mit demselben Lösungsmittel wiegen 200 kg.  Fini läuft in zehn Minuten zwei Kilometer, in 15 Minuten schafft sie bei gleichbleibender Laufgeschwindigkeit drei Kilometer. 10.88 Gegeben sind vier Gleichungen. Kreuze die beiden Gleichungen an, die keine Lösung haben!  8a + 5 = 21  4a + 4 = 4a  a – 3 – a = 0  a = 5a I 1 -1 2 4 3 7 6 5 2 O Stockwerk Sekunden 4 6 8 10 12 14 16 18 20 22 24 26 28 30 32 34 36 38 40 42 44 46 48 50 52 54 56 58 60 62 O O I I 260  Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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