Lösungswege 4, Schulbuch

1. Auflage (Druck 0001) © Österreichischer Bundesverlag Schulbuch GmbH & Co. KG, Wien 2024 www.oebv.at Alle Rechte vorbehalten. Jede Art der Vervielfältigung, auch auszugsweise, gesetzlich verboten. Redaktion: Roman Miksch, Wien Herstellung: Alexandra Brych, Wien Umschlaggestaltung: Petra Michel, Gestaltung und Typografie, Amberg Layout: Petra Michel, Gestaltung und Typografie, Amberg Illustrationen: Angelika Citak, Wipperfürth Technische Zeichnungen: Da-TeX Gerd Blumenstein, Leipzig Satz: Da-Tex Gerd Blumenstein, Leipzig Druck: Ferdinand Berger & Söhne Ges.m.b.H., Horn ISBN978-3-209-11128-9 (Lösungswege 4, Schülerbuch und E-Book) ISBN978-3-209-11140-1 (Lösungswege 4, Schülerbuch mit E-Book+) ISBN978-3-209-13071-6 (Lösungswege 4, Schülerbuch E-Book Solo) ISBN978-3-209-13073-0 (Lösungswege 4, Schülerbuch E-BOOK+ Solo) Lösungswege 4, Schülerbuch und E-Book Schulbuchnummer: 215517 Lösungswege 4, Schülerbuch mit E-BOOK+ Schulbuchnummer: 215519 Lösungswege 4, Schülerbuch E-Book Solo Schulbuchnummer: 215520 Lösungswege 4, Schülerbuch E-BOOK+ Solo Schulbuchnummer: 215521 Mit Bescheid des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung vom 11. März 2024, Geschäftszahl: 2022-0.7 40.321, gemäß § 14 Absatz 2 und 5 des Schulunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 472/86, und gemäß den derzeit geltenden Lehrplänen als für den Unterrichtsgebrauch für die 4. Klassen an Mittelschulen im Unterrichtsgegenstand Mathematik und für die 4. Klassen an allgemein bildenden höheren Schulen – Unterstufe im Unterrichtsgegenstand Mathematik geeignet erklärt. Dieses Werk wurde auf der Grundlage eines zielorientierten Lehrplans verfasst. Konkretisierung, Gewichtung und Umsetzung der Inhalte erfolgen durch die Lehrerinnen und Lehrer. Liebe Schülerin, lieber Schüler, du bekommst dieses Schulbuch von der Republik Österreich für deine Ausbildung. Bücher helfen nicht nur beim Lernen, sondern sind auch Freunde fürs Leben. Kopierverbot Wir weisen darauf hin, dass das Kopieren zum Schulgebrauch aus diesem Buch verboten ist – § 42 Abs. 6 Urheberrechtsgesetz: „Die Befugnis zur Vervielfältigung zum eigenen Schulgebrauch gilt nicht für Werke, die ihrer Beschaffenheit und Bezeichnung nach zum Schul- oder Unterrichtsgebrauch bestimmt sind.“ Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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