Quer durch Tirol, Leseheft

10 Sagenhaftes Frau Hitt Die Riesenkönigin erhob sich. Zornig griff sie ins Getreide und riss ein Büschel Ähren ab. Dann begann sie, ihren kleinen Sohn damit zu säubern. Da zogen finstere Gewitterwolken hinter demGebirge auf. Von allen Seiten her kamen sie, bis der Himmel schwärzer war als die Nacht. Der grüne Wald, die bunten Wiesen und die goldschimmernden Felder waren bald nichts mehr als schwarze, wogende Schatten. Dann begann es zu blitzen und zu donnern und zu regnen. Es regnete tagelang. Als der Himmel wieder blau wurde, gab es dort oben keine Wälder und Wiesen und keinen Acker mehr, nur wüsten Stein und Fels. Auch an der Stelle, wo Frau Hitt zuletzt ausgeruht hatte, war jetzt nichts mehr als Stein. Die Riesenkönigin selber war auch in Stein verwandelt. Sie steht noch heute dort. Friedl Hofbauer Was wollte der Sohn der Riesin mit dem Tannenbäumchen? Schreibe die Antwort auf. Warum führte der Diener den Befehl seiner Herrin nicht aus? Begründe. Einst lebte die Riesenkönigin Frau Hitt auf ihrem Schloss in den Gebirgen bei Inns­ bruck. Damals waren die Berge bis oben hin voller Wälder, blühender Almwiesen und Äcker, auf denen goldig schimmerndes Getreide wuchs. Manchmal kam Frau Hitt aus ihrem Schloss heraus, ummit ihremkleinenSohn spazieren zu gehen. Hinter ihnen ging ein Diener mit einem Korb voll herrschaftlicher Speisen. Eines Tages ruhte die Riesenkönigin am Rand eines Ackers aus und sah ihrem Kleinen zu, wie er amWaldesrand an einem Tannenbäumchen zerrte, um es auszurei­ ßen, denn er wollte sich ein Steckenpferd daraus machen. Dabei rutschte er aus und fiel in einen kleinen Sumpf. Weinend und schlammverschmiert lief das Kind zu seiner Mutter. Frau Hitt rief ihren Diener herbei und befahl ihm, ein Büschel Getreide zu nehmen und den kleinen Prinzen damit zu säubern. Der Diener aber wusste, dass Brot heilig ist, weil es die Hungrigen sättigt, und dass man Brotgetreide nicht vergeuden darf. So wagte er nicht, dem Befehl seiner Herrin zu gehorchen. 5 10 15 20 25 30 35 40 45 Nur zu Prüfzwecken – Eigent m des Verlags öbv

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