Gollenz Physik 3, Arbeitsheft

35 Die Glimmlampe eines Spannungsprüfers leuchtet nicht auf. Bedeutet dies, dass keine gefährliche Spannung vorhanden ist? Ist das richtig? Begründe eine Antwort: Eine Leuchtstoffröhre sollte nicht als „Neonröhre“ bezeichnet werden. Begründe diese Feststellung: Bei einer Leuchtstoffröhre ist die Lichtausbeute viermal so groß wie bei einer Glühlampe und beträgt a)  5%   b) 20%   c) 80%  der zugeführten Energie. Erläutere, warum man den Kühlschrank nur kurz öffnen soll? Nenne Möglichkeiten des Energiesparens beim Kochen am E-Herd: Welche Umweltveränderungen können durch den Bau von Kraftwerken verursacht werden? a) Bei Laufkraftwerken: b) Bei Speicherkraftwerken: c) Bei Wärmekraftwerken: d) Bei Wind- und Solarkraftwerken: Arbeitet in Kleingruppen einen oder mehrere der folgenden Punkte aus. Bezieht euch dabei auf Abb. 67.4 und recherchiert gegebenenfalls im Internet. Präsentiert eure Ergebnisse und diskutiert diese kritisch in eurer Klasse. • Erklärt, wo die größten Potentiale zu finden sind, um Energie im Haushalt einzusparen. • Nennt und beschreibt Maßnahmen, wodurch Energie im Haushalt eingespart werden kann. • Erörtert, inwiefern unser Verhalten im Alltag ent- scheidend sein kann – wem nützt energiesparendes Verhalten? • „Weniger und kühler duschen – weniger Hygiene für den Klimaschutz!?“ Diskutiert dieses Statement. • Beschreibt die Bedeutung von Klimaschutz und Klimawandel. Welche Auswirkungen hat der Klima- wandel und wer ist davon betroffen? Verbrauchsspitzen an elektrischem Strom zu bestimmten Tages- und Nachtzeiten werden von gedeckt. Zu welcher Tageszeit vermutest du einen besonders hohen Bedarf an elektrischer Energie? Begründe deine Antwort: Recherchiere, ob deine Antwort zur Aufgabe 68.2 auch mit aktuellen Statistiken übereinstimmt. 66.5  66.6  66.7  67 Energiesparen ist Klimaschutz 67.1  67.2  67.3  Raumheizungen 64,7 % Warmwasser 14,5 % Licht und Geräte 13,8 % Kochen 5,4 % Andere 1,6 % Abb. 67.4 67.4  68 Grundlast und Spitzenlast 68.1  68.2  68.3  Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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