114 63 Schutz vor ionisierender Strahlung Kennst du die 3A-Regel? Der menschliche Körper mit seinen Organen muss vor der schädigenden Wirkung ionisierender Strahlung geschützt werden. Dies setzt die Messung der Strahlung radioaktiver Stoffe voraus. Das Maß für die Anzahl der Zerfälle pro Sekunde in einer radioaktiven Substanz heißt Aktivität. Sie wird in Becquerel (Bq) angegeben. 1 Bq = 1 Zerfall/s Die Wirkung der ionisierenden Strahlung auf den Körper wird durch die Dosis beschrieben. Absorption dieser Strahlung kann Erwärmung hervorrufen (Energiedosis), aber auch elektrische Ladungen freisetzen (Ionendosis). Besondere Bedeutung für die Beschreibung der Wirkung der Strahlung auf lebende Organismen hat die Äquivalentdosis. Sie beschreibt und vergleicht die biologische Wirksamkeit von α -, β - und γ -Strahlung. Die Einheit heißt Sievert1 (Sv). Die durchschnittliche Äquivalenzdosis in Österreich beträgt ca. 4,2 mSv pro Person und Jahr. Je nach Wohnort, Baumaterial usw. ist sie starken Schwankungen unterworfen (Abb. 63.1). Sie setzt sich aus der natürlichen und der zivilisatorischen Strahlungsbelastung zusammen. Die Belastung durch natürliche Strahlungsquellen (radioaktives Edelgas Radon, kosmische und terrestrische Strahlung, Nahrung) beträgt ca. 2,8 mSv. Die zivilisatorische Belastung von ca. 1,4 mSv wird durch Strahlungsbelastung vor allem in der Medizin (Röntgendiagnostik, Bestrahlungen) verursacht. Die Folgen des Tschernobylunfalls betragen dagegen nur mehr ca. 0,02 mSv pro Person und Jahr. Eine Röntgenuntersuchung der Lunge mit einem modernen Röntgengerät belastet den Körper derzeit mit etwa 0,2 mSv. Eine Dosis unter 0,1 Sv = 100 mSv ruft keine unmittelbare Erkrankung hervor. 0,5–1 Sv verursachen die Symptome eines leichten „Strahlenkaters“ (Übelkeit, Erbrechen, Abgeschlagenheit). Eine Strahlungsbelastung von 3–4 Sv bedeutet bereits eine schwere Strahlenkrankheit mit 50% Todesfällen nach 30 Tagen. Es kommt dabei zu bleibenden Veränderungen im Blutbild, Entzündungen und Kräfteverfall. Die absolut tödliche Dosis beträgt 6–10 Sv. Um eine Gefährdung der Gesundheit durch ionisierende Strahlung möglichst zu vermeiden, wurde im österreichischen Strahlenschutzgesetz bzw. in der Strahlenschutzverordnung die höchstzulässige Dosis der Strahlungsbelastung festgelegt. Für beruflich strahlenexponierte Personen beträgt sie 0,05 Sv = 50 mSv pro Jahr. Für die übrige Bevölkerung wurde der Wert mit 1/30 dieser Dosis, d. h. mit 1,67 mSv pro Jahr, festgesetzt. Für Kinder und Jugendliche gelten noch strengere Schutzbestimmungen, da bei ihnen eine stärkere Gefährdung vermutet wird. Jugendliche dürfen auch keine Arbeit mit Strahlungsbelastung annehmen. Zu den beruflich strahlengefährdeten Personen gehören viele, die im medizinischen Bereich tätig sind (Radiologen/innen, Radioonkologen/innen, Radiologieassistenten/innen). Auch Personen mit wissenschaftlichen Tätigkeiten können mit Strahlung in Kontakt kommen. Bei ihnen muss die Strahlung, der sie ausgesetzt sind, laufend. durch ein persönliches Dosimeter am Körper überwacht werden (Abb. 63.3). 1 Rudolf Sievert (1896–1966), schwedischer Radiologe Landeshauptstädte und Orte mit über 20 000 Einwohnern Orte mit der höchsten Strahlenbelastung in einem Bundesland Orte mit der niedrigsten Strahlenbelastung in einem Bundesland Bregenz 0,68 Lauterach 0,51 Dornbirn 0,68 Innsbruck 0,80 Kramsach 0,56 Badgastein 1,27 St. Jakob 0,41 Salzburg 0,46 Thalgau 0,43 Graz 0,76 Pöllau 1,31 Leoben 0,78 Apetlon 0,32 Kapfenberg 0,68 Wr. Neustadt 0,69 Baden 0,55 St. Pölten 0,55 Wien 0,81 Gerasdorf 0,49 Heidenreichstein 1,71 Königswiesen 1,90 Wels 0,69 Linz 0,83 Hallstatt 0,37 Güssing 0,92 Leibnitz 0,33 Klagenfurt 0,73 Steinfeld 1,13 Schwaz 1,20 Bludenz 0,93 Eisenstadt 0,50 Villach 0,90 Steyr 0,68 63.1 Natürliche Strahlungsbelastung in Österreich in mSv/Jahr (Stand 2010) 63.2 Radiologinnen und Radiologen zählen zu den beruflich strahlengefährdeten Personen. Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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