Gollenz Physik 3, Schulbuch

97 Im Haushalt, am Arbeitsplatz oder bei sonstigen Gelegenheiten werden von uns immer wieder Elektrogeräte eingesetzt, um Arbeiten durchzuführen oder unser Leben angenehmer zu gestalten. Dies hat aber auch Gefahren zur Folge. Durch den elektrischen Strom können Menschen verletzt, ja sogar getötet werden. Bei Geräten, Räumen und Gebäuden sind durch die Wirkungen des elektrischen Stroms Schäden möglich, die bis zur vollständigen Zerstörung führen können. Es ist daher notwendig, die mit dem Gebrauch der Elektrogeräte verbundenen Gefahren und Gefahrenquellen zu kennen. Durch entsprechende Sicherheits- und Vorsichtsmaßnahmen ist dafür zu sorgen, dass es zu keiner Gefährdung des Menschen und der Sachwerte kommt. Für eine gefahrlose Verwendung des elektrischen Stroms muss vorausgesetzt werden können, dass alle für die Stromversorgung notwendigen Teile unter Beachtung der geltenden Sicherheitsvorschriften installiert wurden. Elektroinstallationen und Reparaturen von Elektrogeräten dürfen nur von befugten Personen vorgenommen werden! Sie müssen die notwendigen Fachkenntnisse besitzen sowie alle notwendigen Sicherheitsvorschriften kennen und beachten. Weiters haben sie auch für die ordnungsgemäße Reparatur zu garantieren und haften bei einem Fehler für die sich daraus ergebenden Folgen und Schäden. Mangelhafte oder unsachgemäß reparierte Elektrogeräte sind lebensgefährlich (Abb. 57.1)! Der elektrische Strom im Haushalt ist kein Objekt für „Bastelversuche“! Alle verwendeten Elektrogeräte müssen nach den vorgeschriebenen Sicherheitsbestimmungen gebaut sein. Ein Nachweis dafür ist erbracht, wenn das Gerät das Verwaltungszeichen Europäische Gemeinschaft (CE = Communauté Européenne) in Verbindung mit dem Prüfzeichen des Österreichischen Verbandes für Elektrotechnik (ÖVE) bzw. das Prüfzeichen GS (Geprüfte Sicherheit) trägt (Abb. 57.2). In der Betriebsanleitung muss ferner alles angeführt sein, was für die Sicherheit beim Betrieb des Gerätes von Bedeutung ist (Produktdeklaration). Alle für die Errichtung und den Betrieb von elektrischen Anlagen und Geräten geltenden Bestimmungen sind in den Vorschriften des Österreichischen Verbandes für Elektrotechnik (ÖVE-Vorschriften) und in den elektrotechnischen Normen (ÖNORMEN, ENORMEN) enthalten. Wir wollen nun anhand einiger Beispiele auf mögliche Gefahrenquellen eingehen. Zunächst müssen alle Elektrogeräte so gebaut sein, dass man niemals Stellen, die unter Spannung stehen, berühren kann (Abb. 57.3). Dazu ist eine entsprechende Isolierung der unter Spannung stehenden Teile notwendig. Die wichtigsten Isolationsmaterialien sind Kunststoffe, Gummi und keramische Stoffe. Wo es möglich ist, werden heute die Gehäuse aus Kunststoff hergestellt. Dies ist z. B. bei Küchenmaschinen, Föhnen, Rasierapparaten und Bohrmaschinen der Fall (Abb. 57.4). Ihr Kunststoffgehäuse darf nicht beschädigt werden. Durch Lüftungs- und Kühlungsschlitze darf kein Wasser ins Innere elektrischer Geräte und Anlagen gelangen. Darfst du ein Elektro- gerät reparieren? 57.1 Unsachgemäß reparierte Elektroanlagen können lebensgefährlich sein. 57.2 Prüfzeichen zur Gewährleistung der Elektrosicherheit 57.3 Alte, gefährliche Elektrogeräte 57.4 Geräte mit einem Gehäuse aus Kunststoff 57 Sicherheitsmaßnahmen im Umgang mit elektrischen Geräten Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verla s öbv

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