Mit Hilfe von Projektmanagement Ideen umsetzen Ziel Training Transfer Erklärung 79 Mit Hilfe von Projektmanagement Ideen umsetzen Projektabgrenzung und Analyse der Zusammenhänge Der Projektauftrag ist erteilt, nun kann mit der Detailplanung des Projektes begonnen werden. Dabei ist der erste Schritt, im Projektteam Einigkeit und Klarheit über das Projekt zu schaffen. Dabei muss das Projekt zeitlich, inhaltlich und organisatorisch genau abgegrenzt werden (Projektabgrenzung). Außerdemmüssen die zeitlichen, inhaltlichen und organisatorischen Zusammenhänge aufgezeigt werden (Projektkontextanalyse). Die Projektabgrenzung und die Projektkontextanalyse müssen gemeinsammit dem Projektauftraggeber durchgeführt werden. Zeitliche Projektabgrenzung Bei der zeitlichen Projektabgrenzung wird der zeitliche Rahmen abgesteckt und jeweils mit einem Ereignis verbunden. Starttermin und Endtermin werden mit dem genauen Datum festgelegt. Welche Ereignisse können Projekt-Startereignisse oder Projekt-Endereignisse sein? In der Übersicht finden Sie mögliche sachliche Ereignisse sowie Projektmanagementereignisse, die den Start oder das Ende eines Projektes bilden können. Ereignis-Art Beispiele für Startereignisse Beispiele für Endereignisse SachlichProjektbezogene Ereignisse • Abgeschlossener Projektauftrag (beide Unterschriften) • Kundenauftrag • Projektabnahme durch den Kunden • Diplomarbeitspräsentation Projektmanagementereignisse • Kick-Off-Meeting mit Auftraggeber oder Betreuer • Projekt-Start-Workshop mit dem Projektteam • Projekt-Abschluss-Workshop Welche zeitliche Abgrenzung wurde beim Projekt „Senkung der Mitarbeiterfluktuation bei einem österreichischen FastFoodAnbieter“ vorgenommen? Welche Start und Endereignisse wurden geplant? Starttermin Startereignis zeitlich inhaltlich organisatorisch Endtermin Endereignis Ziele, Nicht-Ziele, Budget Projektorganisation Abgrenzung Vorprojektphase Nachprojektphase Andere Projekte und Aufgabe Projektumwelten Kontext Vor Nach Projekt Projekt Projekt D Projekt A Projekt C Projekt B GECHECKT? Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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