Unternehmen Wirtschaft - Betriebswirtschaft und Projektmanagement HLW II, Schulbuch

Eine Firmenbucheintragung vorbereiten Ziel Erklärung Training Transfer 59 Eine Firmenbucheintragung vorbereiten Eine Firmenbucheintragung vorbereiten Ob ein Unternehmen ins Firmenbuch einzutragen ist, hängt grundsätzlich von der Rechtsform ab: Kapital- und Personengesellschaften sowie Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften sind verpflichtend einzutragen. Eine Eintragungspflicht für Einzelunternehmen entsteht erst, wenn eine Rechnungslegungspflicht besteht. Mit der Eintragung ins Firmenbuch besteht auch die Firma. Als Firmenbezeichnung stehen Personen-, Sach-, Fantasiefirmen oder eine Mischung dieser zur Verfügung. Die Rechtsform ist verpflichtend anzugeben. Eine Firmenbezeichnung muss zur Kennzeichnung der Firma geeignet sein, diese von anderen klar unterscheiden und darf nicht irreführend sein. Die Anmeldung erfolgt beim zuständigen Firmenbuchgericht, ausschlaggebend ist der Sitz des Unternehmens. ZUSAMMENFASSUNG Eintragung ins Firmenbuch Kapitalgesellschaft (GmbH, AG, SE) Personengesellschaft (OG, KG) Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften* Einzelunternehmen Gesellschaft bürgerlichen Rechts Rechnungslegungspflicht keine Rechnungslegungspflicht keine Eintragung ins Firmenbuch Firma Firmenbuch Arten Personenfirma Sachfirma Fantasiefirma Gemischte Firma Eigenschaften Zuständige Firmenbuchgerichte Verpflichtende und freiwillige Eintragungen verpflichtend verpflichtend verpflichtend Kennzeichnungseignung Unterscheidungskraft Firmenwahrheit Handelsgericht Wien Landgerichte der Bundesländer verpflichtend freiwillig * Genossenschaften können ein Gewerbe erst nach Eintragung ins Firmenbuch anmelden. Firma = eingetragener Name des Unternehmens im Firmenbuch Firmenbuch = elektronisches Verzeichnis, das alle eingetragenen Unternehmen und Informationen zu diesen enthält Geschäftsbezeichnung = frei wählbare, zusätzliche Bezeichnung des Unternehmens Geschäftszweig = Gegenstand des Unternehmens, tatsächliche Geschäftstätigkeit Zweigniederlassung = eine vom Hauptsitz räumlich getrennte, organisatorisch weitgehend selbstständige, wirtschaftlich jedoch unselbstständige weitere Betriebsstätte FACHSPRACHE Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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