Unternehmen Wirtschaft - Betriebswirtschaft und Projektmanagement HLW II, Schulbuch

Eine Firmenbucheintragung vorbereiten Ziel Training Transfer Erklärung 53 Eine Firmenbucheintragung vorbereiten Arten von Firmen Folgende Firmen sind möglich: • Personenfirma: Name der Einzelunternehmerin/des Einzelunternehmers oder einer Gesellschafterin/eines Gesellschafters (z.B. Luisa Denck e.U.) • Sachfirma: bezeichnet den Unternehmensgegenstand (z.B. BüroladeN OG) • Fantasiefirma: willkürliche Wortschöpfung; diese muss jedoch auch die Eigenschaften einer Firma erfüllen. • Gemischte Firma: Die Firma setzt sich aus einer Kombination von Personen-, Sach- und/oder Fantasiefirma zusammen (z.B. Holzbau Jürgen Schachner GmbH – Kombination aus Personen- und Sachfirma) Firmenbezeichnung Die Wahl der richtigen Firma ist wichtig, aber nicht immer ganz leicht. Für die unterschiedlichen Rechtsformen ist folgendes bei der Entscheidung zur Firmenbezeichnung zu beachten: Einzelunternehmen mit Eintrag im Firmenbuch Personen-, Sach-, Fantasie- oder gemischte Firma mit Zusatz „eingetragenes Unternehmen“ oder „e.U.“. Es darf kein anderer Name als jener der Einzelunternehmerin/des Einzelunternehmens in die Firma aufgenommen werden. Personengesellschaft (OG, KG) Personen-, Sach-, Fantasie- oder gemischte Firma mit Zusatz „offene Gesellschaft“ oder „OG“ bzw. „Kommanditgesellschaft“ oder „KG“. Es darf nur der Name eines unbeschränkt haftenden Gesellschafters in die Firma aufgenommen werden. Kapitalgesellschaft (GmbH, AG, SE) Personen-, Sach-, Fantasie- oder gemischte Firma mit Zusatz „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“, „GmbH“ oder „Ges.m.b.H“ bzw. „Aktiengesellschaft“, „AG“ oder „AktG“ bzw. „SE“. Erwebs- und Wirtschaftsgenossenschaft Zusatz „eingetragene Genossenschaft“ bzw. „e.Gen.“ Die Rechtsform ist zwingend zusätzlich anzuführen, eine Abkürzung der Rechtsform ist erlaubt (e. U., OG, KG, GmbH, AG, SE etc.) Nicht im Firmenbuch eingetragene Einzelunternehmer/innen müssen unter ihrem Vor- und Nachnamen auftreten. Geschäftsbezeichnungen dürfen nicht mit der Firma verwechselt werden! Geschäftsbezeichnungen dienen insbesondere der besseren Vermarktung des Unternehmens und können – auch von nicht eingetragenen Einzelunternehmer/innen – verwendet werden, um ihr Unternehmen zu kennzeichnen (z. B. Gasthof zum Erzberg). Viele Unternehmen haben auch kreative Erkennungszeichen (Logos). Diese können sie durch Markenschutzrechte beim Patentamt sichern. Darf der Name einer Kommanditistin/eines Kommanditisten in der Firma aufscheinen? 4.3 MERKE i GECHECKT? Nur zu Prüfzwecken – Eige tum des Verlags öbv

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