Unternehmen Wirtschaft - Betriebswirtschaft und Projektmanagement HLW II, Schulbuch

Rechtliche Fragen klären 52 Verpflichtende und freiwillige Eintragung ins Firmenbuch Welche Unternehmen verpflichtend oder auch freiwillig ins Firmenbuch eingetragen werden, haben Sie bereits im Kapitel 3 erfahren. Eine Anmeldung zum Firmenbuch muss schriftlich – auf Papier oder über den elektronischen Rechtsverkehr (ERV) – erfolgen. Zuständig ist das Gericht, in dessen Sprengel der Unternehmenssitz ist. Grundlagen zur Firma Die Firma ist der in das Firmenbuch eingetragene Name eines Unternehmens, unter dem die Geschäfte betrieben werden und die Unterschrift abgegeben wird. Die Regeln für die Wahl der Firma eines Unternehmens sind im Unternehmensgesetzbuch (UGB) festgelegt. In das Firmenbuch eingetragene Unternehmer müssen auf allen Geschäftsbriefen sowie auf Webseiten die Firma, die Rechtsform, den Geschäftssitz, die Firmenbuchnummer sowie das Firmenbuchgericht angeben. Eigenschaften der Firma Im §18 UGB ist geregelt, welche Eigenschaften die Firma haben muss: • Die Firma muss zur Kennzeichnung des Unternehmens geeignet sein, d. h. die Firma muss aussprechbar sein. ‒ lateinische Buchstaben ‒ Satzzeichen (z.B. ! ? . ,) dürfen nur verwendet werden, wenn sie aussprechbar sind. ‒ Symbole/Bilder können nicht eingetragen werden (Die Marke, in Form eines Logos, ist daher nicht die Firma!). • Die Firma muss sich von bereits bestehenden Firmen deutlich unterscheiden. • Irreführungen sind verboten (Firmenwahrheit), d. h. die Firma muss das Unternehmen richtig darstellen. Eine Firma muss zur Kennzeichnung des Unternehmens geeignet sein, Unterscheidungskraft besitzen und darf nicht irreführend sein. Ist die Firma „?!,“ zulässig? 4.1 Eintragung ins Firmenbuch Kapitalgesellschaft (GmbH, AG, SE) Personengesellschaft (OG, KG) Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften* Einzelunternehmen Gesellschaft bürgerlichen Rechts Rechnungslegungspflicht keine Rechnungslegungspflicht keine Eintragung ins Firmenbuch verpflichtend verpflichtend verpflichtend verpflichtend freiwillig * Genossenschaften können ein Gewerbe erst nach Eintragung ins Firmenbuch anmelden. 4.2 Firma Arten Personenfirma Sachfirma Fantasiefirma Gemischte Firma Eigenschaften Kennzeichnungseignung Unterscheidungskraft Firmenwahrheit MERKE i GECHECKT? Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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