Eine geeignete Rechtsform auswählen Ziel Erklärung Training Transfer 49 Eine geeignete Rechtsform auswählen Eine geeignete Rechtsform auswählen Möglichkeiten bei der Wahl der Rechtsform Eine Person gründet ein Unternehmen Einzelunternehmen Ein persönlich voll haftender Unternehmer arbeitet im Unternehmen und ist der Inhaber, der alle Entscheidungen selbst trifft. Geringe Kapitalbasis. Unbeschränkte Haftung. Mehrere Personen gründen ein Unternehmen Personengesellschaften Offene Gesellschaft (OG) Mehrere persönlich voll haftende Gesellschafter arbeiten im Unternehmen gemeinsam. Die Entscheidungen werden von allen getroffen. Vertragliche Abweichungen sind möglich. Alle Gesellschafter sind Unternehmer. Eintrag im Firmenbuch für die OG! Kommanditgesellschaft (KG) Ein oder mehrere persönlich voll haftende Gesellschafter (Komplementäre) arbeiten im Unternehmen und treffen auch die Entscheidungen. Sie sind Unternehmer. Weitere Gesellschafter, die nur mit ihrer eingebrachten Kapitaleinlage haften (Kommanditisten), sind am Unternehmen beteiligt. Diese Kommanditisten bekommen entsprechend ihrer Einlage einen Anteil am Gewinn. Sie beziehen Einkünfte aus Kapitalvermögen. Eintrag im Firmenbuch für die KG! Gesellschaft nach bürgerlichem Recht (GesbR) Mehrere Personen kommen überein, Arbeitskraft und Vermögen zum gemeinsamen Nutzen einzusetzen. Besonders geeignet für Gemeinschaften von z.B. Ärzten, Rechtsanwälten, Architekten etc. Keine Eintragung ins Firmenbuch; kein Mindestkapital; volle, unbeschränkte und solidarische Haftung für alle Gesellschafter. Kapitalgesellschaften Aktiengesellschaft (AG) Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit und eigenen Organen (Vorstand, Hauptversammlung, Aufsichtsrat); Vertretung der Gesellschaft durch den Vorstand. Er führt auch die Geschäfte. Die Hauptversammlung der Aktionäre (= Eigentümer) wählen den Aufsichtsrat. Die Aktionäre haften nur mit ihrer Einlage. Eintrag des Unternehmens im Firmenbuch. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit und eigenen Organen (Geschäftsführer, Generalversammlung, Aufsichtsrat); Vertretung der Gesellschaft durch die Geschäftsführer. Er führt auch die Geschäfte. Die Generalversammlung der Gesellschafter (= Eigentümer) wählen den Aufsichtsrat. Die Gesellschafter haften nur mit ihrer Einlage. Eintrag des Unternehmens im Firmenbuch. Sonderformen Genossenschaft Zusammenschluss von Personen, um den Erwerb oder die Wirtschaft der eigenen Genossenschaftsmitglieder zu fördern. Gewinnerzielung steht nicht im Vordergrund. Die Firma der Genossenschaft wird ins Firmenbuch mit dem Zusatz „e.Gen.“ = „eingetragene Genossenschaft“ eingetragen. Die Genossenschaft wird durch ihre Organe vertreten und ist durch diese handlungsfähig. Verein Mindestens 2 Personen gründen einen Verein, der z.B. kulturelle, gesellschaftliche oder auch soziale Ziele haben kann. Vereine handeln durch ihre Organe und sind durch diese nach außen vertreten. Der Verein wird ins Vereinsregister eingetragen. Stille Gesellschaft Bei der stillen Gesellschaft beteiligt sich der stille Gesellschafter durch eine Einlage an einem anderen Unternehmen. Der stille Gesellschafter erhält dafür eine Gewinnbeteiligung (in der Regel auch eine Beteiligung am Verlust). Die stille Gesellschaft scheint nirgends auf. ZUSAMMENFASSUNG Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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