Eine geeignete Rechtsform auswählen Ziel Training Transfer Erklärung 45 Eine geeignete Rechtsform auswählen Vereine Die Vereine sind in Österreich im Vereinsgesetz 2002 geregelt. Jeder Verein ist ein • freiwilliger, • dauerhafter, • Zusammenschluss von • mindestens zwei Personen, die • einen bestimmten, gemeinsamen, oft ideellen, Zweck erfüllen. Die Grundlage der Tätigkeit des Vereins sind die Vereinsstatuten, die vor der Gründung erstellt werden müssen. Gründung des Vereins (lt. VerG): Personen, die einen Verein gründen möchten, müssen Vereinsstatuten verfassen und mit einem Exemplar der Statuten die Errichtung des Vereins bei der Vereinsbehörde anzeigen. Bei positivem Abschluss des Prüfungsverfahrens durch die Vereinsbehörde (Entstehung des Vereins) darf der Verein seine Tätigkeit aufnehmen. Alle Vereine werden im Zentralen Vereinsregister (ZVR) eingetragen, das beim Bundesministerium für Inneres geführt wird. Die Einsicht in das ZVR ist jederzeit auf Antrag möglich. Die Bestellung der Vertreterinnen des Vereins (= Organe) kann vor oder nach Entstehung des Vereins erfolgen. 1. Der Vorstand – besteht aus mind. 2 Personen und führt die Geschäfte 2. Stellvertreter des Vorstandes 3. Schriftführer – führt die Protokolle bei den Sitzungen 4. ev. drei Aufsichtsorgane, wenn das die Statuten vorsehen. Bestellung durch die Mitgliederversammlung 5. zwei Rechnungsprüfer – bei erweitertem Abschluss einen Abschlussprüfer 6. Mitgliederversammlung – gemeinsame Willensbildung, mind. alle 5 Jahre einzuberufen. Gründung eines Vereins Sie beschließen gemeinsam mit zwei Freundinnen für Ihre Schule einen Verein zur Förderung der schulischen Leistungen zu gründen. Ziel des Vereins ist es, gute Schüler/innen, die bereit sind, mit schwächeren Schülerinnen und Schülern zu lernen, zu finden und die Nachhilfen für die lernschwächeren Schüler/innen zu organisieren. Der Verein soll zunächst nur schulintern, dann aber auch schulübergreifend tätig sein. Zunächst müssen Sie sich die Rahmenbedingungen und Vorgaben überlegen, unter welchen Bedingungen der Verein Nachhilfe organisiert. Sie müssen sich überlegen, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, damit Schüler/innen vomVerein Nachhilfe bekommen. Weiters müssen Sie überlegen, wie viel die Schüler/innen für die Nachhilfestunde bezahlen sollen oder ob es für Vereinsmitglieder die Möglichkeit einer Gratisnachhilfe gibt – gegen Bezahlung eines Vereinsbeitrages selbstverständlich. Letztlich müssen Sie noch überlegen, welche Vereinsorgane den Verein vertreten und welche intern im Verein tätig sein sollen. All das legen Sie in den sog. Vereinsstatuten (dem Vertrag des Vereins) fest, welche Sie dann bei der Vereinsbehörde anmelden/anzeigen. Die Vereinsstatuten legen auch die Rechte und Pflichten fest, welche die Organe eines Vereins haben. Der Verein ist bei positivem Bescheid der Vereinsbehörde entstanden und Sie können die Arbeit in Ihrem neu gegründeten Verein aufnehmen. Möglichkeiten bei der Wahl der Rechtsform Sonderformen • Genossenschaft • Verein § § PRAXIS q Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
RkJQdWJsaXNoZXIy ODE3MDE=