Eine geeignete Rechtsform auswählen Ziel Training Transfer Erklärung 31 Eine geeignete Rechtsform auswählen Welche Kosten fallen bei der Gründung des Unternehmens an? Die Kosten sind üblicherweise niedrig, da kein Gesellschaftsvertrag errichtet werden muss (es gibt ja nur eine Unternehmerin) Wann muss das Unternehmen im Firmenbuch eingetragen werden? Die Eintragung im Firmenbuch (= protokolliertes Unternehmen mit dem Namenszusatz „e.U.“ für „eingetragenes Unternehmen“) ist verpflichtend, wenn der Jahresumsatz 700.000EUR übersteigt. Liegt der Jahresumsatz unter dieser Grenze, so ist die Eintragung im Firmenbuch freiwillig. Nicht im Firmenbuch eingetragene Unternehmen sind dann sog. „nicht protokollierte Unternehmen“. Der Firmenname Protokollierte Unternehmer/innen können als Namen eine Namens-, Sach- oder Fantasiebezeichnung als Firma wählen. Nicht protokollierte Unternehmen müssen ihren vollständigen Vor- und Zunamen verwenden. Risiko und Haftung Einzelunternehmer/innen tragen das volle Risiko selbst und haften für Schulden unbeschränkt (d. h. auch mit ihrem Privatvermögen). Entscheidungsfindung und -kompetenz Der/die Unternehmer/in entscheidet alleine Die Sozialversicherung Für Einzelunternehmer/innen gilt die Pflichtversicherung bei der Sozialversicherung der Gewerblichen Wirtschaft (GSVG) Welche Steuern fallen an? Der/die Einzelunternehmer/in muss für seine/ihre Einkünfte Einkommensteuer bezahlen. Ebenso muss er/sie die Umsatzsteuer einbehalten und an das Finanzamt weiterleiten. Liegen die jährlichen Umsätze unter 30.000EUR exkl. USt. (Kleinunternehmerregelung) muss keine USt einbehalten werden. Jedoch kann in diesem Fall auch kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden. Müssen Jahresabschlüsse veröffentlicht werden? Nein. Aufzeichnungspflichten Erst ab einem Umsatz von mehr als 700.000EUR in zwei aufeinanderfolgenden Jahren oder bei einmaliger Überschreitung von 1.000.000EUR muss eine doppelte Buchhaltung geführt werden. So funktioniert das in der Praxis: Annas Futterhaus e. U. Anna Szabo hat lange als Tierpflegerin gearbeitet und sich dabei viel Wissen und Kompetenz zu artgerechter Tiernahrung angeeignet. Vor einiger Zeit hat sie sich mit der Tierfuttererzeugung und -handlung Annas Futterhaus e. U. selbständig gemacht, in der sie ihre selbst hergestellten Trockenfuttermischungen für Hunde und Katzen unter der Marke „Annas Futterhaus“ verkauft. Anna ist also Alleininhaberin ihres Unternehmens und weil sie es im Firmenbuch eintragen hat lassen, trägt der Firmenname den Zusatz „eingetragene Unternehmerin“ (Abkürzung e.U. oder eU). Ein Einzelunternehmen entsteht mit der Gewerbeanmeldung. Inhaber/in ist eine einzige natürliche Person, die das Unternehmen auf eigenen Namen und eigene Rechnung betreibt. Dazu kann er/sie Arbeitnehmer/ innen beschäftigen. Der Einzelunternehmer ist alleine für die Kapitalaufbringung verantwortlich und trägt das volle Risiko für Verluste – Haftung auch mit dem Privatvermögen. PRAXIS q Annas Futterhaus MERKE i Nu zu Prüfzwecken – Eigentum des Verl gs öbv
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