Ein Gewerbe anmelden Ziel Erklärung Training Transfer 27 Ein Gewerbe anmelden Ein Gewerbe anmelden • Möchten Sie regelmäßig wirtschaftlich selbständig tätig sein und Gewinne erzielen, so betreiben Sie ein Gewerbe. (Achtung: Ausnahmen von der Gewerbeordnung sind z.B. Landwirte, literarische und künstlerische Tätigkeiten, Tätigkeiten im Gesundheitsbereich, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Notare, (Bilanz)Buchhalter/innen, Personalverrechner/innen – alle neuen Selbständigen können ohne Gewerbeberechtigung tätig sein.) • Die Gewerbeordnung unterscheidet freie und reglementierte Gewerbe. ‒ Bei freien Gewerben genügt das Erfüllen der allgemeinen Voraussetzungen zur Gewerbeanmeldung. ‒ Bei reglementierten Gewerben müssen zusätzlich Befähigungsnachweise erbracht werden (= spezielle Voraussetzungen) • Für die Ausübung Ihres Gewerbes benötigen Sie eine Gewerbeberechtigung. Diese erhalten Sie in Form eines Auszugs aus dem GewerbeInformationssystem Austria (GISA) nach der Gewerbeanmeldung. • Die für die Gewerbeanmeldung zuständige Gewerbebehörden sind das Magistrat bzw. die Bezirkshauptmannschaft des Gewerbestandortes. • Die Gewerbeanmeldung ist sofort rechtswirksam, d. h. die Ausübung des Gewerbes kann ab dem Tag der Anmeldung los gehen – mit Ausnahme der Gewerbe, bei denen die Zuverlässigkeit festgestellt werden muss (z.B. Baumeister, Reisebüros). ZUSAMMENFASSUNG + + Gewerbeordnung Gewerbearten freie Gewerbe reglementierte Gewerbe Erfüllen der allgemeinen Voraussetzungen Gewerbeberechtigung, Gewerbelizenz aus Ausübung des Gewerbes Gewerbeanmeldung persönlich, schriftlich oder elektronisch (GISA) bei der zuständigen Gewerbebehörde Erfüllen der allgemeinen Voraussetzungen Erfüllen der speziellen Voraussetzungen Sonderbestimmungen Handwerk verbundene Gewerke/Handwerk Zuverlässigkeitsgewerbe sonstige Gewerbe Prüfung der Zuverlässigkeit Selbstständigkeit: Ausübung der wirtschaftlichen Tätigkeit auf eigene Gefahr und Rechnung. Industriebetrieb: Betrieb, der mit erheblichem maschinellem Einsatz, häufig nach dem Prinzip der Arbeitsteilung, Sachgüter erzeugt und auf großen Märkten absetzt. Befähigungsnachweis: Voraussetzung für die Erlangung einer Gewerbeberechtigung. Gewerbelizenz bezeichnet das Recht, Tätigkeiten gewerbsmäßig auszuüben. Gewerbeberechtigung bezeichnet das Recht, ein Gewerbe auszuüben. FACHSPRACHE Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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