Ein Gewerbe anmelden Ziel Training Transfer Erklärung 23 Ein Gewerbe anmelden Gewerbeanmeldung Ein Gewerbe muss bei der zuständigen Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) des Gewerbestandorts angemeldet werden. Die Anmeldung kann – formlos oder mittels Formular – persönlich, schriftlich oder elektronisch per Mail oder im Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) erfolgen. Die Anmeldung ist kostenlos. Eine Gewerbeanmeldung hat bei der zuständigen Gewerbebehörde des Gewerbestandorts zu erfolgen. Die formlose Anmeldung muss folgende Angaben enthalten: • Genaue Bezeichnung des Gewerbes • Genauer Standort der Gewerbeausübung • Name, Adresse, Geburtsdatum und Geburtsort, Staatsangehörigkeit und Sozialversicherungsnummer der Gewerbeanmelderin/des Gewerbeanmelders Was müssen Sie bei der Anmeldung eines reglementierten Gewerbes in jedem Fall der Gewerbebehörde vorweisen? Gewerbeberechtigung, Gewerbelizenz und Ausübung des Gewerbes Sind alle Voraussetzungen erfüllt und wurden alle notwendigen Unterlagen bei der Gewerbebehörde eingereicht, ist die Gewerbeanmeldung sofort rechtswirksam. Ausnahme: Handelt es sich um ein „Zuverlässigkeitsgewerbe“ (§ 95 GewO), muss der Feststellungsbescheid über die Zuverlässigkeit abgewartet werden. Das Gewerbe kann ab dem Tag der Anmeldung ausgeübt werden. Die Gewerbetreibende/Der Gewerbetreibende wird innerhalb von drei Monaten ab Anmeldung in das Gewerberegister (Gewerbeinformationssystem Austria (GISA)) eingetragen. Als Nachweis erhält man einen Auszug aus dem Gewerberegister = Gewerbeberechtigung. Zusätzlich erhält man bei der ersten Gewerbeanmeldung eine Gewerbelizenz, die alle Gewerbeberechtigungen zusammenfasst. Möchte man ein weiteres freies Gewerbe ausüben genügt es, dieses anzuzeigen und die bestehende Gewerbelizenz wird erweitert. Weitere reglementierte Gewerbe müssen angemeldet werden. • Die Gewerbelizenz bezeichnet das Recht, Tätigkeiten gewerbsmäßig auszuüben. • Die Gewerbeberechtigung bezeichnet das Recht, ein Gewerbe auszuüben. Im Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) sind kostenlose Abfragen möglich. 2.3 Gewerbeordnung Gewerbearten Gewerbeanmeldung persönlich, schriftlich oder elektronisch (GISA) bei der zuständigen Gewerbebehörde Gewerbeberechtigung, Gewerbelizenz und Ausübung des Gewerbes reglementierte freie Link v7xm4h MERKE i GECHECKT? 2.4 Gewerbeordnung Gewerbearten freie Gewerbe reglementierte Gewerbe Gewerbeanmeldung Gewerbeberechtigung, Gewerbelizenz und Ausübung des Gewerbes Prüfung der Zulässigkeit MERKE i MERKE i Link w9e6by Nur zu Prüfzwecken – Eigentum d s Verlags öbv
RkJQdWJsaXNoZXIy ODE3MDE=