Rechtliche Fragen klären 22 Reglementierte Gewerbe Im Unterschied zu freien Gewerben, muss bei den reglementierten Gewerben zusätzlich zur Anmeldung bei der Behörde ein Befähigungsnachweis erbracht werden. Dieser Nachweis bestätigt, dass der Gewerbetreibende über alle notwendigen kaufmännischen und fachlichen Fähigkeiten zur Ausübung des Gewerbes verfügt. Zeugnisse zu folgenden Prüfungen/Tätigkeiten gelten als Befähigungsnachweis: • Meisterprüfung oder sonstige Befähigungsprüfung • Unternehmerprüfung • universitäres Studium oder Fachhochschule • Lehrabschlussprüfung • fachliche Tätigkeit • Tätigkeit in leitender Stellung als Betriebsleiter/in oder als Selbständige/r Welche(r) Befähigungsnachweis(e) erbracht werden muss/müssen, wird für jedes Gewerbe durch Verordnung festgelegt. So funktioniert es in der Praxis Julia Zubek hat bereits als Kind oft für die Familie gekocht. Aufgrund ihres großen Interesses besuchte und absolvierte sie die HLW Hartberg und arbeitete danach sowohl im Service als auch im Einkauf in einem renommierten Restaurant. Nachdem sie nun über sowohl reichlich fachlicher als auch praktischer Kompetenzen verfügt, erfüllt sie sich den Traum des eigenen Restaurants. Gastgewerbe zählt zu den reglementierten Gewerben. Julias Maturazeugnis der HLW gilt als Befähigungsnachweis. Eine vollständige Liste der reglementierten Gewerbe können Sie online abrufen (siehe Link). Besonderheiten im Gewerberecht: • Beim Betrieb eines Industriebetriebes ist meist kein Befähigungsnachweis erforderlich – auch wenn es sich eigentlich um ein reglementiertes Gewerbe handelt. • Hat die Unternehmerin/der Unternehmer selbst keine nötigen Befähigungsnachweise, kann sie/er einen gewerberechtlichen Geschäftsführer bestellen, der über die nötigen Befähigungsnachweise verfügt. Die Gärtnerin Lilia Blümel hat ihr Gewerbe im letzten Jahr angemeldet und dafür die Befähigungsnachweise erbracht. Welche Befähigungsnachweise muss sie erbringen, um auch als Floristin tätig sein zu dürfen? MERKE i Reglementierte Gewerbe Handwerk z. B. Augenoptik, Bäcker, Dachdecker verbundene Gewerbe/Handwerk Zuverlässigkeitsgewerbe Sonstige Gewerbe z. B. Gärtner, Florist z. B. Baumeister, Reisebüro z. B. Gastgewerbe, Kosmetik mehrere Gewerbe/Handwerke sind in einer Gruppe zusammengefasst. Die Befähigung für ein Gewerbe/Handwerk berechtigt zur Ausübung aller Gewerbe/Handwerke der Gruppe Vor Ausübung des Gewerbes muss die „Zuverlässigkeit“ festgestellt werden PRAXIS q Link 66xd5m GECHECKT? Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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