Ein Gewerbe anmelden Ziel Training Transfer Erklärung 21 Ein Gewerbe anmelden Gewerbearten Zur Ausübung einer selbständigen regelmäßigen wirtschaftlichen Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht (Gewerbe) gibt die Gewerbeordnung zwei unterschiedliche Gewerbearten vor: freie Gewerbe und reglementiert Gewerbe. Einige reglementierte Gewerbe sind Zuverlässigkeitsgewerbe, für andere gelten noch zusätzlich Sonderbestimmungen. Die Art der wirtschaftlichen Tätigkeit legt fest, um welche dieser Gewerbearten es sich handelt. Nähere Infos finden Sie zum Beispiel auch unter dem nebenstehenden Link. Freie Gewerbe Zur Ausübung eines freien Gewerbes muss kein Nachweis einer fachlichen oder kaufmännischen Befähigung erbracht werden. Es reicht, die allgemeinen Voraussetzungen zu erfüllen. Allgemeine Voraussetzungen: • Vollendung des 18. Lebensjahres, • Staatsangehörigkeit eines EU-Staates oder Vertragsstaates des EWR oder Aufenthaltsberechtigung zur Ausübung des Gewerbes und • es sind keine Ausschlussgründe (z.B. Vorstrafen) vorhanden. Beispiele für freie Gewerbe: • Änderungsschneiderei • Arbeitsvermittlung • Castingagenturen • Buch- und Kunstverlage • Ahnenforschung, • Werbeagenturen etc. Eine vollständige Liste der freien Gewerbe können Sie online unter dem nebenstehenden Link abrufen. Wenn Sie ein freies Gewerbe ausüben möchten reicht es, das Gewerbe bei der zuständigen Behörde anzumelden. Benötigen Sie zur Ausübung eines freien Gewerbes eine Gewerbeberechtigung? 2.2 + + Gewerbeordnung Gewerbearten freie Gewerbe reglementierte Gewerbe Erfüllen der allgemeinen Voraussetzungen Gewerbeberechtigung, Gewerbelizenz aus Ausübung des Gewerbes Gewerbeanmeldung Erfüllen der allgemeinen Voraussetzungen Erfüllen der speziellen Voraussetzungen Sonderbestimmungen Link 6um4bk Link 2ri5sc MERKE i GECHECKT? Nur zu Prüfzwecken – Eig ntum des Verlags öbv
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