Unternehmen Wirtschaft - Betriebswirtschaft und Projektmanagement HLW I, Schulbuch

Glossar 222 Absatzmarkt (sales market): Am Absatzmarkt werden die Waren und Dienstleistungen zum Verkauf angebo- ten. Der Absatz ist der Leistungserstellung nachgela- gert. Absatzwirtschaft (Marketing): bezeichnet zum einen den Unternehmensbereich, dessen Aufgabe es ist, Pro- dukte und Dienstleistungen zu vermarkten, zum ande- ren beschreibt dieser Begriff ein Konzept der ganz- heitlichen, marktorientierten Unternehmensführung. Bedürfnis (need): Ein Wunsch, der aus dem Gefühl des Mangels entsteht. Beschaffungsmarkt (procurement market): Als Be- schaffungsmarkt wird der Markt bezeichnet, auf dem sich Unternehmen vor Beginn ihrer eigenen Leistungs- erstellung Rohstoffe, Arbeitskräfte, Produktionsmittel und Kapital beschaffen. Betrieb (plant, factory): In einem Betrieb werden Sachgüter und Dienstleistungen für den Bedarf ande- rer (Unternehmen oder Haushalte) hergestellt. CPT – Carriage paid to (Fracht bezahlt bis…): Verkäu- fer liefert auf seine Kosten, aber auf Gefahr des Käu- fers bis zu einem bestimmten Ort. DAP – Delivered At Place (geliefert benannter Ort): Der Verkäufer übernimmt die Kosten und Risiken, die beim Gütertransport zu einer vereinbarten Adresse entstehen. Dienstleistung (service): personengebundene Arbeits- leistung. Kann nicht auf Vorrat produziert und gelagert werden. Dienstvertrag (contract of employment): Vertrag, bei dem sich der Dienstnehmer zu einer Dienstleistung (Arbeit) und der Dienstgeber zu einer Lohn- bzw. Ge- haltszahlung verpflichten. Geregelt im §§1151 ff. ABGB. ERechnung: Rechnungen, die elektronisch (z. B. per Mail) versendet werden. Exekution (execution proceeding): In Österreich gleichbedeutend mit gerichtlicher Pfändung. Hier wird vom Gerichtsvollzieher eine Beschlagnahmung von Gütern durchgeführt. EXW – EX works (ab Werk): Der Käufer trägt so gut wie sämtliche Kosten und Risiken während des Versands. Firma (commercial firm name): Firma ist der in das Firmenbuch eingetragene Name eines Unternehmens, unter dem die Geschäftstätigkeit betrieben wird. Fixgeschäft (delivery by a fixed date): genaue Festle- gung des Liefertermins; Kunde hat an einer späteren Lieferung kein Interesse Frachtführer (carrier): übernimmt die Beförderung von Gütern am Landweg, auf Flüssen und anderen Binnen- gewässern oder zur Luft (Luftfrachtführer) Garantie (warranty): freiwilliges Einstehen des Unter- nehmers für Mängel seiner Produkte Gefahrenübergang (transfer of risk): Zeitpunkt, zu dem das Risiko der Verschlechterung oder des Verlus- tes der geschuldeten Sache vom Schuldner auf den Gläubiger übergeht. Gegenschein (copy of delivery note): doppelte Ausfüh- rung des Lieferscheins; verbleibt beim Lieferanten Geschäftsfähigkeit (capacity to contract): geregelt im ABGB (§§21, 170 und 865): • Minderjährige (unter 18 Jahren) dürfen nur altersübliche Geschäfte abschließen. • Volljährige (18-Jährige und älter) sind voll ge- schäftsfähig und können alle (erlaubten) Geschäfte abschließen. Gewährleistung (warranty): gesetzliches Einstehen des Unternehmers für Mängel seiner Produkte Haushalte (household): Soziale Einheit, die eine oder mehrere Personen umfasst Hypothek (mortgage): Grundstück, Wohnungseigen- tum o. Ä., das als Sicherheit für einen Kredit herange- zogen wird. Infrastruktur (infrastructure): umfasst alle techni- schen und sozialen Einrichtungen, die für die Erhal- tung und Entwicklung einer Volkswirtschaft erforder- lich sind. Inkassobüro (debtcollection agency): Unternehmen, das sich mit der Eintreibung von Forderungen befasst. Interessensgruppen (Anspruchsgruppen/Stakehol­ der): Personen, Gruppen oder Institutionen, die von den Aktivitäten eines Unternehmens direkt oder indi- rekt betroffen sind oder ein Interesse an diesen Akti- vitäten haben. Die Stakeholder versuchen auf das Un- ternehmen Einfluss zu nehmen. Kaskoversicherung (automobile damage insurance): Freiwillige Kfz-Versicherung, welche auch die Schäden (abzüglich eines etwaigen Selbstbehaltes) am eige- nen Auto übernimmt. Nur zu Prüfzweck n – Eigentum des Verlags öbv

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