Unternehmen Wirtschaft - Betriebswirtschaft und Projektmanagement HLW I, Schulbuch
Vertragsabschluss im Verkauf und Einkauf 102 Das Angebot des Verkäufers Beim Angebot wendet sich ein Anbieter/Verkäufer an einen Kaufin- teressenten, um ein mögliches Geschäft abzuschließen. Im Angebot wird angegeben, welche Ware oder Dienstleistung zu welchem Preis und zu welchen Bedingungen vom Käufer erworben werden kann. Als Verkäufer kann man Angebote in verschiedensten Formen abge- ben. So kann das Angebot mündlich, telefonisch, schriftlich per Brief oder E-Mail sowie per digitaler Kommunikationsform (siehe Kapi- tel 6) erfolgen. Durch die neuen Medien haben sich für Verkäufer viele Möglichkeiten der Kundengewinnung erschlossen (z.B. Ange- bote per SMS, in Chat-Bots oder auch via Facebook oder WhatsApp). Um Irrtümer zu vermeiden, wird bei größeren Mengen/Geldbeträ- gen das Angebot in der Regel schriftlich abgegeben. Verlangte und unverlangte Angebote Ist das Angebot des Verkäufers eine Antwort auf eine Anfrage, liegt ein verlangtes Angebot vor. Mit unverlang ten Angeboten versucht der Anbieter (Verkäufer) auf Neuerungen im Warensortiment oder Sonderangebote aufmerksam zu machen. Prospekte und Werbematerial stellen unverbindliche Informationen dar und sind keine Angebote im engeren Sinn, sondern angebotsähnliche Formen . Um welche Form des Angebots handelt es sich bei einem Newsletter? Bindende und nicht bindende Angebote Ein bindendes Angebot verpflichtet den Verkäufer zu liefern, wenn der Käufer genau wie im Angebot angeführt bestellt. Der Käufer ist niemals verpflichtet, auf ein bindendes Angebot zu bestellen! Damit ein Angebot für den Verkäufer verbindlich wird, muss das Angebot folgende Bestandteile enthalten: 1. Die gesetzlichen Bestandteile des Kaufvertrages müssen enthalten sein (Verkäufer, Käufer, Ware, Preis). 2. Es darf kein Hinweis enthalten sein, dass das Angebot nicht bindend ist (Freizeichnungsklausel). Beispiele: • Solange der Vorrat reicht • Vorbehaltlich zwischenzeitlicher Verkauf • Unverbindliches Angebot • Preise freibleibend … 3. Die Verkaufsabsicht des Verkäufers. Die Verbindlichkeit eines Angebots erlischt, wenn der Empfänger das Angebot ablehnt, abändert oder nicht rechtzeitig annimmt. 8.1 Verkäufer Käufer Anfrage Bestellung Annahme Zahlung Angebot Lieferung Rechnung Auftrags- bestätigung Arten des Angebots verlangtes Angebot (auf Anfrage des Kunden) nach der Bindung nach der Befristung nach dem Verlangen unverlangtes Angebot bindend nicht bindend (freibleibend) unbefristet befristet GECHECKT? MERKE i Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy ODE3MDE=