Unternehmen Wirtschaft - Betriebswirtschaft HAK II, Schulbuch

Befugnisse von Vollmachten erläutern Ziel Erklärung Training Transfer 83 Befugnisse von Vollmachten erläutern Befugnisse von Vollmachten erläutern ZUSAMMEN­ FASSUNG Bevollmächtigung/Vertretung Gesetzliche Vertretung elterliche Obsorge Unternehmensrechtliche Vertretung Vormund Sachverwalter organschaftliche Stellvertretung rechtsgeschäftliche Stellvertretung Fremdorganschaft Geschäftsführer Vorstand Selbstorganschaft Vollmacht Prokura Generalvollmacht Handlungsvollmacht Gattungsvollmacht Einzelvollmacht Einzelprokura Gesamtprokura Filialprokura Vollmacht (letter of attorney) Jemanden die Erlaubnis geben, in meinem Namen zu handeln. Vormund (guardian) Gesetzlicher Vertreter für ein min- derjähriges Kind oder einen min- derjährigen Jugendlichen. Inkasso (debt collection) Beim Inkasso treibt ein beauftrag- tes Inkassounternehmen die Schulden aus offenen Rechnungen ein und betreibt so das Forde- rungsmanagement für Kunden. Darlehen (loan) Schuldrechtlicher Vertrag, durch den einem Darlehensnehmer Geld oder vertretbare Sachen auf Zeit zum Gebrauch überlassen werden. Obsorge (parental care) Die Obsorge ist die elterliche Ver- antwortung gegenüber Minderjäh- rigen und beinhaltet die Pflege und Erziehung, Vermögensverwal- tung und die gesetzliche Vertre- tung von Minderjährigen. Prokura (proxy) Ins Firmenbuch eingetragene Unternehmer geben einem Mit­ arbeiter, bzw. einer Mitarbeiterin die Erlaubnis, bestimmte Tätig­ keiten für sie zu erledigen. Sachwalter (advocate) Vertreter für eine volljährige Person, die an einer psychischen Krankheit leidet oder geistig be- hindert ist und die deshalb alle oder einzelne ihrer Angelegen­ heiten nicht ohne Gefahr eines Nachteils für sich selbst zu besor- gen vermag. Geschäftsfähigkeit (sui juris) Geschäftsfähigkeit ist die Fähig- keit, Rechtsgeschäfte selbststän- dig vollwirksam vorzunehmen. Wechsel (bill of exchange) Ein Wechsel ist ein Papier, auf dem ein Zahlungsversprechen zu einem bestimmten Zeitpunkt vereinbart wird. FACHSPRACHE Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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