Unternehmen Wirtschaft - Betriebswirtschaft HAK II, Schulbuch

Rechtliche Fragen klären 52 Kapitalgesellschaften Aktiengesellschaft (AG) und Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Bei der AG und der GmbH stehen nicht die Perso- nen und deren Mitarbeit und Haftung im Unter- nehmen wie bei den Personengesellschaften im Vordergrund, sondern die Beschränkung der Haf­ tung auf die geleistete Einlage . Das Augenmerk liegt daher auf dem eingebrachten Kapital durch die Gesellschafter. Die persönliche Haftung gibt es bei den Kapitalgesellschaften nicht. Kapitalgesellschaften sind juristische Personen . Sie handeln durch natürliche Personen, die Organe genannt werden. Im Folgenden werden die beiden Rechtsformen in den wichtigsten Punkten einander gegenübergestellt: AG GmbH Organe der AG Organe der GmbH Vorstand Aufsichtsrat (Kontrollorgan aus natürlichen Personen) entlastet wählt berichtet bestellt und kontrolliert Hauptversammlung (Versammlung aller Aktionäre) Geschäftsführer Aufsichtsrat (Kontrollorgan aus natürlichen Personen) bestellt wählt kontrolliert Generalversammlung (Versammlung aller Gesellschafter) Die Hauptversammlung als Versammlung aller Gesellschafter (= Aktionäre ) bringt das Grundkapital (= Nennwert aller Aktien) der AG durch Kauf von Anteilen an der AG (= Aktien ) auf. Sie wird vom Vorstand mindestens einmal jährlich einberufen. In Ausnahmefällen kann die Haupt­ versammlung auch durch eine bestimmte Anzahl von Aktionären oder den Aufsichtsrat einberufen werden. Die Hauptversammlung wählt den Aufsichtsrat . Die Hauptversammlung stimmt z.B. über Kapital­ änderungen, Umwandlungen in andere Rechts­ formen oder auch die Auflösung der AG ab. Die Aktionäre haben pro erworbener Aktie ein Stimmrecht. Ausnahme: Vorzugsaktien ohne Stimmrecht. Die Generalversammlung als Versammlung aller Gesellschafter bringt das Stammkapital (= Summe aller Kapitalanteile der Gesellschafter) durch Kauf von Anteilen an der GmbH (= Stammeinlagen ) auf. Die Gesellschafter der GmbH ( Generalversammlung ) wählen den Aufsichtsrat und bestellen den/die Geschäftsführer . Die Versammlung aller Gesellschafter wird von den Geschäftsführern jährlich einberufen. Hier werden Entscheidungen getroffen wie z.B. Kapitalverände- rungen, Ernennung oder Abberufung von Geschäfts- führern etc. Die Geschäftsführer führen die Geschäfte der GmbH, erstellen die Jahresabschlüsse und Geschäftsberich- te, vertreten die GmbH nach außen, müssen aber dem Aufsichtsrat über die Tätigkeiten berichten. Die Geschäftsführer werden vom Aufsichtsrat kontrolliert. 3.4 Möglichkeiten bei der Wahl der Rechtsform Kapital- gesellschaften • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) • Aktien- gesellschaft (AG) • Societas Europaea (SE) § § Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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