Unternehmen Wirtschaft - Betriebswirtschaft HAK II, Schulbuch

Rechtliche Fragen klären 42 Möglichkeiten bei der Wahl der Rechtsform Die Rechtsform gibt den rechtlichen Rahmen eines Unternehmens vor. Die Rechtsform wirkt sich u. a. auf die Eigentumsverhältnisse, Mitarbeit, Entscheidungsbefugnisse und Kontrolle im Unternehmen aus, auf die Frage, wer in welchem Ausmaß haftet, wie das Rechnungswesen auszusehen hat und welchen steuerlichen Verpflich- tungen nachzukommen ist. Bei der Wahl der passenden Rechtsform sollte man sich deshalb im Vorfeld einige Fragen stellen: • Möchte man das Unternehmen alleine oder mit Partnern betreiben? • Muss/kann man im Unternehmen mitarbeiten ? • Soll die Haftung gegenüber Gläubigern beschränkt sein oder nicht? • Kann oder soll eine Mindesteinlage geleistet werden? • Wie aufwändig und kostenintensiv darf die Gründung sein? • Welchen Namen soll das Unternehmen haben? • Muss das Unternehmen im Firmenbuch eingetragen werden? • Welche Form der Buchhaltung muss geführt werden? • Muss der Jahresabschluss veröffentlicht werden? • etc. Das Einzelunternehmen Viele Jungunternehmer/innen gründen ihr erstes Un- ternehmen als Einzelunternehmen. Dies nicht nur deshalb, weil sie dann in ihrem Unternehmen alle Entscheidungen ohne Rücksprache rasch und schnell treffen können, sondern auch, weil Einzelunterneh- men wenig Kapital zur Gründung benötigen. Gründung des Unternehmens Die Gründung ist sehr einfach. Es genügt meistens die Anmeldung des Gewerbes bzw. die Bewilligung der zuständigen Bezirksverwaltungs­ behörde (Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft) sowie die Meldung beim Finanzamt . Es gibt auch die Möglich zur eGründung über das Unternehmerservice­ portal (USP) im Internet (siehe Link). Wer arbeitet im Unternehmen? Die Person, die auch Inhaber/in des Unternehmens ist, arbeitet in der Regel auch selbst mit. Natürlich können darüber hinaus auch Angestellte beschäftigt werden. Wie hoch ist das Mindestkapital für die Gründung? Es gibt keine Mindesthöhe . 3.1 3.2 Möglichkeiten bei der Wahl der Rechtsform Einzelunternehmen § § Link s9i7az Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

RkJQdWJsaXNoZXIy ODE3MDE=