Unternehmen Wirtschaft - Betriebswirtschaft HAK II, Schulbuch

Ein Gewerbe anmelden Ziel Training Transfer Erklärung 35 Ein Gewerbe anmelden Gewerbeanmeldung Ein Gewerbe muss bei der zuständigen Gewerbebe­ hörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) des Gewerbestandorts angemeldet werden. Die Anmel- dung kann – formlos oder mittels Formular – persön- lich, schriftlich oder elektronisch per Mail oder im Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) erfolgen. Die Anmeldung ist kostenlos. Eine Gewerbeanmeldung hat bei der zuständigen Gewerbebehörde des Gewerbestandorts zu erfolgen. Die formlose Anmeldung muss folgende Angaben enthalten: • Genaue Bezeichnung des Gewerbes • Genauer Standort der Gewerbeausübung • Name, Adresse, Geburtsdatum und Geburtsort, Staatsangehörigkeit und Sozialversicherungs­ nummer der Gewerbeanmelderin/des Gewerbe­ anmelders Was müssen Sie bei der Anmeldung eines reglementierten Gewerbes in jedem Fall der Gewerbebehörde vorweisen? Gewerbeberechtigung, Gewerbelizenz und Ausübung des Gewerbes Sind alle Voraussetzungen erfüllt und wurden alle not- wendigen Unterlagen bei der Gewerbebehörde ein- gereicht, ist die Gewerbeanmeldung sofort rechts- wirksam. Ausnahme: Handelt es sich um ein „Zuverlässigkeitsgewerbe“ (§ 95 GewO) , muss der Feststellungsbescheid über die Zuverlässigkeit abge- wartet werden. Das Gewerbe kann ab dem Tag der Anmeldung ausgeübt werden. Die Gewerbetreibende/Der Gewerbetreibende wird innerhalb von drei Monaten ab Anmeldung in das Ge­ werberegister (Gewerbeinformationssystem Austria (GISA)) eingetragen. Als Nachweis erhält man einen Auszug aus dem Gewerberegister = Gewerbeberech­ tigung . Zusätzlich erhält man bei der ersten Gewerbe- anmeldung eine Gewerbelizenz , die alle Gewerbebe- rechtigungen zusammenfasst. Möchte man ein weiteres freies Gewerbe ausüben genügt es, dieses anzuzeigen und die bestehende Gewerbelizenz wird erweitert. Weitere reglementierte Gewerbe müssen angemeldet werden. • Die Gewerbelizenz bezeichnet das Recht, Tätigkeiten gewerbsmäßig auszuüben. • Die Gewerbeberechtigung bezeichnet das Recht, ein Gewerbe auszuüben. Im Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) sind kostenlose Abfragen möglich. 2.3 Gewerbeordnung Gewerbearten Gewerbeanmeldung persönlich, schriftlich oder elektronisch (GISA) bei der zuständigen Gewerbebehörde Gewerbeberechtigung, Gewerbelizenz und Ausübung des Gewerbes reglementierte freie Link us74s4 MERKE i GECHECKT? 2.4 Gewerbeordnung Gewerbearten freie Gewerbe reglementierte Gewerbe Gewerbeanmeldung Gewerbeberechtigung, Gewerbelizenz und Ausübung des Gewerbes Prüfung der Zulässigkeit MERKE i MERKE i Link mb4z2r Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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