Unternehmen Wirtschaft - Betriebswirtschaft HAK II, Schulbuch
Internationale Geschäftstätigkeit 20 Lieferbedingungen im internationalen Handel vereinbaren – Incoterms Im 1. Jahrgang haben Sie bereits Lieferbedingungen im nationalen Handel kennengelernt. Im internatio- nalen Handel sind die Lieferbedingungen aufgrund der Distanzen weit komplexer. Die Internationale Handelskammer (ICC) in Paris gibt seit dem Jahr 1936 „Internationale Regeln für die Aus- legung der handelsüblichen Vertragsformeln” heraus, die als Incoterms (International Commercial Terms) bekannt sind. Seit dieser Zeit sind die Incoterms im- mer wieder an die sich ändernden Handelsbräuche angepasst worden. Worum handelt es sich bei den Incoterms? Bei den Incoterms handelt es sich um weltweit anerkannte, einheitliche Vertrags- und Lieferbedingungen , die den Parteien eines Kaufvertrages eine standardisierte Abwicklung im internationalen, aber auch nationalen, Handelsgeschäft ermöglichen. Die Incoterms haben die Aufgabe, die Kostenverteilung, die Risikoverteilung und die Sorgfaltspflichten zwischen den Vertragspartnern festzulegen. So kann mithilfe der Incoterms Missverständnissen und kostenintensiven Streitigkeiten vorgebeugt werden und damit das Risiko rechtlicher Komplikationen für beide Vertragsparteien vermindert werden. Wie können Incoterms eingeteilt werden? Die Incoterms lassen sich in zweierlei Hinsicht unterteilen: nach der Transportart und nach der Art der Abwick lung . Jede Gruppe ist dadurch gekennzeich- net, dass die Kosten- und Risikotragung innerhalb der Gruppe nach dem glei- chen Grundprinzip ausgestaltet ist. Während die Pflichten des Verkäufers mit jeder Gruppe steigen, reduzieren sich diejenigen des Käufers entspre- chend. 1.5 Abschluss internationaler Kaufvertrag Ausfuhr Export Verkäufer/Exporteur Käufer/Importeur Dokumente Lieferbedingungen Zahlungs- bedingungen Einfuhr Import Einfuhrabgaben Nach Transportarten Nach Art der Abwicklung Klauseln für jede Art von Transportmittel Schiffsklauseln Gruppe E – Abholklauseln Einpunktklauseln Gruppe F – Absendeklauseln ohne Übernahme der Kosten für den Haupttransport durch den Verkäufer Einpunktklauseln Gruppe C – Absendeklauseln mit Übernahme der Kosten für den Haupttransport durch den Verkäufer Zweipunktklauseln Gruppe D – Ankunftsklauseln Einpunktklauseln Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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