Unternehmen Wirtschaft - Betriebswirtschaft HAK I, Schulbuch
Verträge 68 Einen Versicherungsvertrag analysieren Versicherungen bieten Leistungen im Schadensfall an, z.B. die Bezahlung einer Autoreparatur nach einem Unfall. Dafür müssen Sie vorher aber einen Versiche- rungsvertrag abschließen. So funktioniert es in der Praxis Sie möchten für Ihre erste Wohnung eine Haushaltsversicherung abschließen und gehen zu einem Versicherungsunternehmen Ihrer Wahl (z.B.: Uniqua, Mer- kur, Generali, OÖ Versicherung, Grazer Wechselseitige, …). Wichtig ist, dass die Daten von Versicherungsnehmer/in, dem Versicherungs objekt (Haus, Auto etc.) und dem Versicherungsunternehmen erfasst werden und genau definiert wird, in welchen Schadensfällen welche Leistungen in wel- cher Höhe ersetzt werden. Achten Sie auch darauf, welche Versicherungsprämien zu welcher Zeit fällig werden. Erst wenn Sie diese rechtzeitig bezahlen, beginnt der volle Versicherungsschutz. Bei der Haushaltsversicherung handelt es sich um eine private Versicherung. Welche Versicherungen schützen Sie vor welchen Schäden? Versicherungen im Privatbereich: • Schäden durch Einbruch, Feuer, Wasserrohrbruch in der eigenen Wohnung deckt die Haushaltsversicherung ab. • Schäden an anderen Fahrzeugen oder Personen, die Sie bei einem Unfall verursachen, deckt die Kfz-Haftpflichtversicherung , • Schäden am eigenen Auto die Kfz-Kaskoversicherung . • Wenn Sie spezielle Leistungen während eines Krankenhausaufenthal- tes wünschen (z.B. Einzelzimmer, Arzt- und Krankenhauswahl), benötigen sie eine private Kranken- oder Unfallversicherung . • Möchten Sie Geld ansparen, um im Alter eine Zusatzpension zu erhalten, bieten sich Pensionszusatz- oder Lebensversicherungen an. • Versicherungen übernehmen auch Anwaltskosten, wenn Sie vor Gericht müssen und eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben. Sozialversicherungen : Wenn Sie zum Arzt gehen, weisen Sie Ihre E-Card vor und müssen nichts für den Arztbe- such bezahlen, ebenso bei einem Krankenhausaufenthalt für eine Operation. Auch in der Pension, oder wenn Sie arbeitslos werden, bekommen Sie eine monatliche Zahlung. Diese Kosten zahlt die Sozialversicherung. Hierzu brauchen Sie keinen eigenen Versicherungsvertrag denn es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass jede er- werbstätige Person etwa 18% von ihrem Lohn in die Sozialversicherung einzahlt . 7.3 Versicherungs vertrag Leistung: Versicherungs- leistung Gegenleistung: Versicherungs- prämie PRAXIS q Welche Versicherungsleistungen kann ich in Anspruch nehmen? Private Versicherung Private • Haushalts- • Kfz- • Kranken-/Unfall- • Pensions-/Lebens- • Rechtsschutzversicherung Unternehmen • Sach- • Betriebshaftpflichtversicherung • Pensionskassa Alle Bürger/innen • Kranken- • Unfall- • Arbeitslosen- • Pensionsversicherung Sozialversicherung Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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