Unternehmen Wirtschaft - Betriebswirtschaft HAK I, Schulbuch
Ein (Einzel-)Unternehmen gründen Ziel Training Transfer Erklärung 47 Ein (Einzel-)Unternehmen gründen Gründung Ein Einzelunternehmen entsteht grundsätzlich mit Gewerbeanmeldung bzw. Bewilligung. Dabei entstehen nur bei freiwilliger Firmenbucheintragung (e.U.) Kosten in Höhe von ca. 70 EUR, diese sind meistens förderbar nach dem Neugründungsförderungsgesetz (NeuFöG). Seit 2017 ist eine elektronische Gründung eines Einzelunternehmens über das Unternehmensservice-Portal (siehe nebenstehender Link) möglich. Alle Gründungsschritte können dabei online durchgeführt werden: • Gewerbeanmeldung: Wenn Sie als Einzelunternehmer/in gewerblich tätig sind (also selbständig, regelmäßig und mit Gewinnabsicht), benötigen Sie eine Gewerbeberechtigung, die von der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) nach Online-Anmeldung ausgestellt wird. Die österreichische Gewerbeordnung unterscheidet: freie Gewerbe (Ausübung beginnt mit der Gewerbeanmeldung) z.B.: Werbeagenturen, Kinderbetreuung, Sänger/ innen reglementierte Gewerbe (Befähigungsnachweis erforderlich) z.B.: Handwerkberufe wie Bäcker/innen, Installa teure/Installateurinnen etc. Von der Gewerbeordnung ausdrücklich ausgenommen sind nur selbstständige Berufe (z.B. Ärztinnen/ Ärzte, Apotheker/innen, Notarinnen/Notare, Landwirtinnen/Landwirte usw.), und die „Neuen Selbstständi- gen“ (z.B. Psycho- und PhysiotherapeutInnen, Vortragende usw.). • Anmeldung zur Kranken- und Sozialversicherung durch Unternehmer/innen: Einzelunternehmer/innen sind nach dem gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerbli- chen Wirtschaft (SVA) pflichtversichert. Die Anmeldung dafür erfolgt im Online-Portal. • Anmeldung beim Finanzamt: Als Einzelunternehmer/innen müssen Sie Einkommensteuer abführen. Haftung Der/die Einzelunternehmer/in haftet persönlich und unbeschränkt mit seinem bzw. ihrem privaten Vermögen für die Schulden des Unternehmens. Selbstverständlich ist es möglich, Arbeitnehmer/innen zu beschäftigen oder sich durch Familienmitglieder unterstützen zu lassen. Start-Up Mit der Gründung eines Unternehmens ist der Begriff „Start-Up“ mittlerweile untrennbar verbunden. Die Bezeichnung ist relativ neu und kommt aus dem Englischen (to start up = gründen, in Gang setzen). In der aktuellen Wirtschaftsliteratur wird darunter die Grün dung eines Unternehmens mit einer innovativen Geschäftsidee verstanden. Oft werden mit Start-Ups auch neue, möglicherweise noch gar nicht existierende Märkte und ein hohes Wachstumspoten- zial verbunden. Lassen Sie sich von Gründerinnen und Gründern inspirieren! Auf der Homepage des Gründerzentrums der Wirtschaftsuniversität Wien finden Sie einige „Start-up-Stories“. Handelt es sich auch noch um ein Einzelunternehmen, wenn Anna zwei Angestellte im Verkauf beschäftigt? Link w9mk6t PRAXIS q Link 293sb4 GECHECKT? Nur zu Prüfzwecken – Eig ntum des Verlags öbv
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