Unternehmen Wirtschaft - Betriebswirtschaft HAK I, Schulbuch
247 Glossar Gewährleistung (warranty): gesetzliches Einstehen des Unternehmers für Mängel seiner Produkte Haushalte (household): Soziale Einheit, die eine oder mehrere Personen umfasst Hypothek (mortgage): Grundstück, Wohnungseigen- tum o.Ä., das als Sicherheit für einen Kredit herange- zogen wird. Infrastruktur (infrastructure): umfasst alle techni- schen und sozialen Einrichtungen, die für die Erhal- tung und Entwicklung einer Volkswirtschaft erforder- lich sind. Inkassobüro (debt-collection agency): Unternehmen, das sich mit der Eintreibung von Forderungen befasst. Interessensgruppen (Anspruchsgruppen/Stakehol der): Personen, Gruppen oder Institutionen, die von den Aktivitäten eines Unternehmens direkt oder indi- rekt betroffen sind oder ein Interesse an diesen Akti- vitäten haben. Die Stakeholder versuchen auf das Un- ternehmen Einfluss zu nehmen. Kaskoversicherung (automobile damage insurance): Freiwillige Kfz-Versicherung, welche auch die Schäden (abzüglich eines Selbstbehaltes) am eigenen Auto übernimmt. Kassarespiro (discount period): Angabe einer Kassaf- rist, bis zu dieser mit Skontoabzug bezahlt wer-den kann (z.B. „zahlbar innerhalb von 30 Tagen netto Kassa oder innerhalb von 8 Tagen abzüglich 2% Skonto“). Kaufvertrag (sales contract): Durch einen Kaufvertrag wird eine Sache um eine bestimmte Geldsumme ei- nem anderen überlassen. Geregelt im §§1053 ff. ABGB. Kleinbetragsrechnung (small value invoice): Rechnun- gen unter 400,00 EUR inkl. Umsatzsteuer. komplementär: den anderen, das andere ergänzend konkurrierend: mit jemandem oder etwas in Konkur- renz stehen Konsum (consumption): Verbrauch und/oder Nutzung von Gütern Konsument (consumer): Person, die ein Rechtsge- schäft abschließt, d.h. eine Willenserklärung über ei- nen Tatbestand abgibt, die weder ihrer beruflichen noch gewerblichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Kostenvoranschlag (cost estimate): Berechnung und Veranschlagung von Kosten im Voraus Leasing: Wenn ein Gegenstand nicht gekauft, sondern jemandem durch einen Nutzungsvertrag (ähnlich der Miete) gegen eine monatliche Leasingrate überlassen wird. Am Ende der Leasingzeit kann der Ge-genstand manchmal auch gekauft werden. Lieferklausel (delivery clause): Lieferklauseln besagen, wozu der Verkäufer verpflichtet ist, z.B. • ab Werk • ab Salzburg • frei Innsbruck • frachtfrei München • frei Haus Lieferschein (delivery note, bill of lading): Begleitpa- pier einer Warenlieferung, auf dem die Namen des Lieferanten und Empfängers, die Auftragsnummer, das Datum und die Menge sowie Bezeichnung der gelie- ferten Waren stehen. In der Regel sind keine Preise ausgewiesen. Lieferverzug (delay in delivery): Lieferung der bestell- ten Ware zu einem späteren Zeitpunkt als ver-einbart wurde Luftfrachtführer (air carrier): übernimmt Luftfracht- transporte Mahnspesen (reminder fees): Spesen, die dem Käufer vom Verkäufer in Rechnung gestellt werden, wenn er verspätet bezahlt. Mahnung (reminder): an den Schuldner gerichtete eindeutige und bestimmte Aufforderung die ver-ein- barte Leistung zu erbringen Mangel (defect): die Beschaffenheit eines Gutes weicht von der vereinbarten Beschaffenheit im Kauf- vertrag ab. Neugründungs-Förderungsgesetz: Ermöglicht die För- derung der Gründungskosten NGO (Non-Profit-Organisation): öffentliche oder pri vate Organisation/Institution, die Dienstleistungen erbringt, ohne damit Gewinn erzielen zu wollen. Pacht (lease): Ist ähnlich wie eine Miete, nur dass ein ganzes Unternehmen (z. B. ein Gasthaus) verpachtet wird. Bei der Pacht ist durch die Überlassung des Mie- tobjektes immer ein Erzielen von Erträgen die Absicht. Painspotting: „den Schmerz (Leidensdruck) finden“ Nur zu Prüfzwecken – Eigent m des Verlags öbv
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