Unternehmen Wirtschaft - Betriebswirtschaft HAK I, Schulbuch
Glossar 246 Absatzmarkt (sales market): Am Absatzmarkt werden die Waren und Dienstleistungen zum Verkauf angebo- ten. Der Absatz ist der Leistungserstellung nachgela- gert. Absatzwirtschaft (Marketing): bezeichnet zum einen den Unternehmensbereich, dessen Aufgabe es ist, Pro- dukte und Dienstleistungen zu vermarkten, zum ande- ren beschreibt dieser Begriff ein Konzept der ganz- heitlichen, marktorientierten Unternehmensführung. Bedürfnis (need): Ein Wunsch, der aus dem Gefühl des Mangels entsteht. Beschaffungsmarkt (procurement market): Als Be- schaffungsmarkt wird der Markt bezeichnet, auf dem sich Unternehmen vor Beginn ihrer eigenen Leistungs- erstellung Rohstoffe, Arbeitskräfte, Produkti-onsmittel und Kapital beschaffen. Betrieb (plant, factory): In einem Betrieb werden Sachgüter und Dienstleistungen für den Bedarf ande- rer (Unternehmen oder Haushalte) hergestellt. Business Model Canvas (BMC): häufig verwendete Methode zur Darstellung einer Geschäftsidee. (von A Osterwalder und Y. Pigeur im Jahr 2011.) CPT – Carriage paid to (Fracht bezahlt bis…): Verkäu- fer liefert auf seine Kosten, aber auf Gefahr des Käu- fers bis zu einem bestimmten Ort. Crowdfunding: Sammlung von Geld über Internet- plattformen. DAP – Delivered At Place (geliefert benannter Ort): Der Verkäufer übernimmt die Kosten und Risiken, die beim Gütertransport zu einer vereinbarten Adresse entstehen. Datenverarbeitung (data processing): Prozess, bei dem Daten gespeichert, bearbeitet und ausgewertet werden. Design Thinking: Denkweise, die an der Universität Stanford entwickelt wurde. Sammelt verschiedene Methoden und Denkweisen zur Entwicklung und zum Re-Design von Produkten. Dienstleistung (service): personengebundene Arbeits- leistung. Kann nicht auf Vorrat produziert und gelagert werden. Dienstvertrag (contract of employment): Vertrag, bei dem sich der Dienstnehmer zu einer Dienstleistung (Arbeit) und der Dienstgeber zu einer Lohn- bzw. Ge- haltszahlung verpflichten. Geregelt im §§1151 ff. ABGB. Entrepreneur: wörtlich jemand, der etwas „unter- nimmt“ (zusammengesetzt aus den französischen Wörtern „entre“ und „prendre“). Es gibt keine passende deutsche Übersetzung für diesen Begriff, daher ver- wenden wir auch in der Betriebswirtschaft die Begrif- fe „Entrepreneur“ und „Entrepreneurship“. E-Rechnung: Rechnungen, die elektronisch (z. B. per Mail) versendet werden. Exekution (execution proceeding): In Österreich gleichbedeutend mit gerichtlicher Pfändung. Hier wird vom Gerichtsvollzieher eine Beschlagnahmung von Gütern durchgeführt. EXW – EX works (ab Werk): Der Käufer trägt so gut wie sämtliche Kosten und Risiken während des Versands. Firma (commercial firm name): Firma ist der in das Firmenbuch eingetragene Name eines Unter-neh- mens, unter dem die Geschäftstätigkeit betrieben wird. Fixgeschäft (delivery by a fixed date): genaue Festle- gung des Liefertermins; Kunde hat an einer späteren Lieferung kein Interesse Frachtführer (carrier): übernimmt die Beförderung von Gütern am Landweg, auf Flüssen und anderen Binnen- gewässern oder zur Luft (Luftfrachtführer) Garantie (warranty): freiwilliges Einstehen des Unter- nehmers für Mängel seiner Produkte Gefahrenübergang (transfer of risk): Zeitpunkt, zu dem das Risiko der Verschlechterung oder des Verlus- tes der geschuldeten Sache vom Schuldner auf den Gläubiger übergeht. Gegenschein (copy of delivery note): doppelte Ausfüh- rung des Lieferscheins; verbleibt beim Lieferanten Geschäftsfähigkeit (capacity to contract): geregelt im ABGB (§§21, 170 und 865): • Minderjährige (unter 18 Jahren) dürfen nur altersübliche Geschäfte abschließen. • Volljährige (18-Jährige und älter) sind voll ge- schäftsfähig und können alle (erlaubten) Geschäfte abschließen. Geschäftsidee (Business Idea): Idee, die am Markt verwirklicht werden kann Geschäftsmodell (Business Model): übersichtliche Darstellung der Geschäftsidee Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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