Unternehmen Wirtschaft - Betriebswirtschaft HAK I, Schulbuch

Erfüllung des Kaufvertrages – Es gibt Probleme 236 Rücktrittsrechte bei Verbrauchergeschäften In bestimmten Fällen können Verbraucher/innen von Verträgen zu- rücktreten. Das Rücktrittsrecht gilt auch, wenn der Konsument bzw. die Konsu- mentin selbst den Vertrag angebahnt hat. Sogar, wenn Sie der Ver- käufer außerhalb des Geschäfts anspricht und Sie den Vertrag dann im Geschäft abschließen, können Sie vom Vertrag zurücktreten. Spezielle Rücktrittsrechte für Verbraucher/innen Rücktrittsfrist Bei Ladengeschäften Keine Rücktrittsmöglichkeit : Verkäufer bieten oft freiwillig Umtauschmöglichkeiten an Bei Fern- und Auswärtsgeschäften (Ausnahmen: Spezialanfertigungen, schnell verderbliche Waren, Software, Zeitungen etc.) 14 Tage ab der Lieferung + 12 Monate ohne Rücktrittsbelehrung Bei Verbraucherkreditgeschäften Aufnahme eines Kredites bei einer Bank oder dem Verkäufer („Ratenkäufe“) 14 Tage nach Vertragsabschluss, danach eine Woche vom Kaufvertrag, falls der Kredit mit einem Kauf verbunden war. 2 Tag e bei Immobilienkrediten Bei Versicherungsgeschäften 14 Tage nach Vertragsabschluss 1 Monat ohne Rücktrittsbelehrung Bei Immobiliengeschäften mit Maklern, wenn der Vertrag am ersten Tag der Besichtigung abgeschlossen wurde. 1 Woche ab Zusage des Verbrauchers 1 Monat ab Erstbesichtigung (ohne Rücktrittsbeleh- rung und Vertragskopie) Gibt es Ausnahmen vom Rücktrittsrecht? Auch wenn Sie Verträge außerhalb eines Geschäftsraumes bzw. im Fernhandel abschließen, gibt es einige Aus­ nahmen vom Rücktrittsrecht . Nicht vom Kauf bzw. Vertrag zurücktreten können Sie bei: • Waren, die speziell für Sie angefertigt wurden oder auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. • Ton- bzw. Videoaufnahmen und Computersoftware mit geöffne­ tem Verpackungssiegel . • Waren mit geöffnetem Verpackungssiegel, die zum Gesundheits­ schutz bzw. aus hygienischen Gründen nicht mehr zurückgege- ben werden können • verschiedenen Freizeit-Dienstleistungen (z.B. Hotelbuchungen, Konzertkarten) • Haustürgeschäften , die 50 Euro Vertragsentgelt nicht über­ steigen • dringenden Reparatur- oder Instandsetzungsarbeiten , wegen denen Sie den Unternehmer zu sich geholt haben. Sie können allerdings sehr wohl zurücktreten, wenn Ihnen zu diesem Anlass Waren oder Dienst­ leistungen geliefert wurden, die Sie gar nicht angefordert haben – z.B. wenn die Therme nicht repariert sondern gleich ausgetauscht wurde. • bestimmten Verträgen , z.B. bei Finanzdienstleistungen, Pauschalreisen, Pflegediensten oder Gesundheits- dienstleistungen (insbesondere, wenn Sie den Vertrag angebahnt haben) • Glücksspiel Kann das Rücktrittsrecht auch vertraglich eingeschränkt werden? Wenn Sie den Verlust Ihres Rücktrittsrechtes in einem Vertrag bestätigt haben, können Sie ebenfalls nicht vom Kauf bzw. Vertrag zurücktreten. Das ist der Fall bei… • bereits vollständig erbrachten Dienstleistungen , wenn der Konsument ausdrücklich verlangt hat, dass der Vertrag noch in der Rücktrittsfrist erfüllt wird • bei Downloads bzw. Streaming digitaler Inhalte Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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