Unternehmen Wirtschaft - Betriebswirtschaft HAK I, Schulbuch
Probleme im Konsumentenschutz lösen Ziel Training Transfer Erklärung 235 Probleme im Konsumentenschutz lösen Unzulässige Vertragsbestandteile (§6 KSchG) Für Verbraucher/innen sind besonders solche Vertragsbestimmungen nicht verbindlich, wenn dadurch eine Schlechterstellung des Verbrau- chers gegenüber dem Unternehmer erzielt wird. Ausdrückliche Zustimmung für zusätzliche Zahlungen (§6 c KSchG) Diese Regelung betrifft vor allem Einkäufe im Internet und soll einen besseren Schutz gegen Kostenfallen im Internet bieten. Demnach sind Verträge mit Verbraucher/innen, denen nicht ausdrücklich zugestimmt wurde, nichtig. Der Gesetzgeber hat in diesem Fall für Unternehmen in ihren Webshops die „Button-Lösung“ vorge- schrieben. Der Button muss einen eindeutigen Hinweis tragen („jetzt kaufen“, „zahlungspflich- tig bestellen“, …). Leistungsfrist bei Verträgen über Waren (§ 7 a KSchG) Hat der Verbraucher keine Angaben zu einem gewünschten Lieferter- min gemacht, so hat der Verkäufer die Waren ohne unnötigen Aufschub, jedenfalls aber spätestens 30 Tage nach Vertragsabschluss für den Käufer bereit zu stellen bzw. abzuliefern. Gefahrenübergang bei Versendung von Waren (§ 7 b KSchG) Leider kommt es bei Käufen im Internet immer wieder vor, dass die Ware am Transportweg beschädigt wird oder gar verloren geht. Das KSchG besagt, dass bei einem Vertrag zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer das Risiko des Transports erst mit Ablieferung der Ware an den Verbraucher auf diesen übergeht. Das heißt, wenn die Ware z.B. am Transportweg verloren geht, müssen Sie als Konsument/in den Kaufpreis nicht bezahlen. Ausnahme: Wenn Sie selbst den Transport organisiert haben, weil Sie eine andere Versandart wollten als vom Unternehmer vorgeschlagen, geht das Risiko des Transports bereits bei Übergabe an den von Ihnen bestimmten Transporteur über (siehe Kapitel 11). Sie haben bei Amazon eine Kamera bestellt. Der AmazonLieferant stellt Ihnen das Paket einfach vor die Tür und fährt davon. Sie bekommen die Benachrichtigung, dass das Paket abgestellt wurde, auf Ihr Handy. Als Sie nach Hause kommen ist das Paket aber nicht zu finden. Wie sieht die rechtliche Situation aus? Umfassende und verständliche Informationen Eine erweiterte Informationspflicht gilt bei Fernabsatz-, Auswärts- und Verbrau- cherkreditgeschäften. Die Informationspflicht besagt, dass dem Käufer bzw. der Käuferin vor und nach demVertragsabschluss spezielle Informationen übermittelt werden müssen: • Informationen zum Unternehmen; genaue Kontaktdaten • Informationen zur Ware/Dienstleistung • allgemeine Bedingungen des Vertrages • Information über das Bestehen, die Bedingungen und die Leistungen eines Kundendienstes mit Kontaktmöglichkeiten • Information zur Rücktrittsfrist inklusive Musterformular Bei Verbraucherkreditgeschäften muss der Unternehmer • in Werbungen einheitliche Angaben aufnehmen, z.B. Zinssätze, Laufzeit, Gesamtkosten. • vor Abschluss des Kreditvertrages den Verbraucher bzw. die Verbraucherin über sämtliche Details wie Kreditkosten, Rücktrittsrecht u.v.m. schriftlich informieren. Somit kann der Verbraucher bzw. die Verbraucherin verschiedene Kreditangebote vergleichen. • unmittelbar nach Abschluss des Kreditvertrages dem Verbraucher bzw. der Verbraucherin den Kreditvertrag mit sämtlichen Details und dem Rücktrittsrecht übergeben . • dem Verbraucher bzw. der Verbraucherin eine Rücktrittsfrist von 14 Tagen gewähren. GECHECKT? Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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