Unternehmen Wirtschaft - Betriebswirtschaft HAK I, Schulbuch

Erfüllung des Kaufvertrages – Es gibt Probleme 234 Allgemeine Bestimmungen für Verbrauchergeschäfte Prinzipiell gelten alle in den vorangegangenen Kapiteln genannten Regelungen zu Kaufverträgen auch für Verträge mit Konsumenten, jedoch hat der Konsument bzw. die Konsumentin oft noch weitere Rechte, die in den vorher genannten Gesetzen geregelt sind. Die wichtigsten Schutzbestimmungen für Verbraucher/innen beinhalten: Faire Regelungen im B2C-Bereich Wie bereits erwähnt, sind Verbraucher/innen oft nicht so versiert im Umgang mit komplexen Verträgen. Außerdem lassen sich viele Konsumenten und Kon- sumentinnen leichter zu einem Kauf überreden als Unternehmer. Deshalb ver- sucht das Gesetz Verbraucher/innen vor unüberlegten Käufen zu schützen bzw. ihnen alle nötigen Informationen zur Verfügung zu stellen, um bessere Verhand- lungen mit Unternehmen führen zu können. Preisauszeichnung (§5a KSchG) Das KSchG verpflichtet Unternehmer vor rechtsgültigem Vertragsschluss mit Verbraucher/innen den Gesamtpreis der Ware oder Dienstleistung einschließlich aller Steuern und Abgaben anzugeben. Kann der Preis aufgrund der Beschaffenheit der Ware oder Dienstleis- tung nicht im Voraus berechnet werden, sind die Art der Preisberech­ nung und gegebenenfalls alle zusätzlichen Fracht-, Liefer- oder Versand­ kosten anzugeben. Kostenvoranschlag (§5 KSchG) Laut KSchG müssen Verbraucher/innen für die Erstellung eines Kosten- voranschlages durch einen Unternehmer nur dann bezahlen, wenn vorher auf die Zahlungspflicht ausdrücklich hingewiesen worden ist. Ansonsten ist der Kostenvoranschlag für Verbraucher/innen kostenlos. Darüber hinaus ist ein Kostenvoranschlag gegenüber Verbraucher/innen stets verbindlich , sofern der Unternehmer nicht ausdrücklich das Gegenteil erklärt. Das bedeutet, der genannte Preis im Kostenvoranschlag stellt dann die garantierte Obergrenze des Entgeltes dar. Unaufgeforderter Anrufe bezüglich Gewinnspiel oder Lotterie (§ 5b KSchG) Verträge, die während eines vom Unternehmer eingeleiteten Anrufs im Zusammenhang mit Gewinnzusagen oder Wett- und Lotteriedienst­ leistungen ausgehandelt werden, sind nichtig! 18.6  faire Regelungen Rücktrittsrechte umfassende und verständliche Informationen Nur zu Prüfzwecken – Eigentum d s Verlags öbv

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