Unternehmen Wirtschaft - Betriebswirtschaft HAK I, Schulbuch

Probleme im Konsumentenschutz lösen Ziel Erklärung Training Transfer 233 Probleme im Konsumentenschutz lösen Die Notwendigkeit des Verbraucherschutzes erkennen und Beratungsstellen nennen Erläutern Sie kurz warum und wovor Verbraucher/innen geschützt werden müssen. Gehen Sie auch auf die Organisationen ein, welche Verbraucher/innen helfen können. Ladengeschäft, Fernabsatzgeschäft, Auswärtsgeschäft, Verbraucherkreditgeschäft unterscheiden Entscheiden Sie, ob es sich in den folgenden Fällen um ein Ladengeschäft, Fernabsatzgeschäft, Auswärts­ geschäft oder Verbraucherkreditgeschäft handelt. Fall Ladengeschäft, Fernabsatzgeschäft, Auswärts­ geschäft, Verbraucherkreditgeschäft a) Sie sind mit Ihren Freunden im Donauzentrum unterwegs und kaufen sich bei H&M eine neue Hose. b) Sie kaufen bei oeticket.at Konzertkarten. c) Ihre Eltern kaufen sich ein neues Auto und bezahlen in Raten. d) Sie sind auf der Mariahilfer Straße unterwegs, als Sie eine nette Dame anspricht. Sie folgen Ihr in einen Kosmetikladen und kaufen dort ein neues Make-up. Konsumentenschutzgesetz, Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz, Verbraucherkredit­ gesetz, Datenschutzgrundverordnung unterscheiden Entscheiden Sie, welches Gesetz zum Verbraucherschutz bei den folgenden Fällen zur Anwendung kommt. Fall KSchG, FAGG, VKrG, DSGVO a) Sie kaufen bei electronic4you im Onlineshop einen neuen Drucker. b) Frau Maier bestellt bei einer Tupperparty eine LunchBox für ihren Sohn. c) Sie kaufen bei MediaMarkt einen neuen LED-TV und vereinbaren Ratenzahlung. d) Ihr Bruder baut für sich und seine Familie ein Haus. Dazu nimmt er bei der Bank einen Kredit auf. e) Sie haben einen Termin beim Zahnarzt. Bevor er mit der Behandlung beginnt, müssen Sie einen Zettel unterschreiben. Auf dem Zettel steht, dass Sie der Verarbeitung Ihrer Daten durch den Arzt zustimmen. f) Sie sind im Donauzentrum unterwegs, als Sie ein netter Herr anspricht. Sie folgen ihm und kaufen in seinem Schuhgeschäft ein Paar neue Sneakers. AUFGABE 2  v AUFGABE 3  v AUFGABE 4  v Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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