Unternehmen Wirtschaft - Betriebswirtschaft HAK I, Schulbuch
Erfüllung des Kaufvertrages – Es gibt Probleme 228 Verbraucherrechte bei B2C-Geschäften Wer ist eigentlich Verbraucher bzw. Konsument? Unternehmer nach dem Konsumentenschutzgesetz ist jemand, für den das abgeschlossene Geschäft zum Betrieb seines Unterneh- mens gehört. Eine Verbraucherin/ein Verbraucher ist eine Person, die ein Rechtsgeschäft abschließt, das weder ihrer beruflichen noch gewerblichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Ein Unternehmergeschäft liegt vor, wenn ein Unternehmer mit einem branchenfremden Unternehmen einen Vertrag abschließt (z.B. ein Tischler bestellt Visitenkarten). Darlehensgewährungen, Kredite an fremde Unter- nehmen, Beteiligungen und Betriebsausweitungen fallen ebenfalls unter Geschäfte, die zum Betrieb des Un- ternehmens gehören. Ist ein Geschäft zum Teil privater und zum anderen Teil unternehmerischer Natur, gilt trotzdem das gesamte Geschäft als Unternehmergeschäft ( B2B-Geschäft ). Ist jedoch ein Geschäft eines Unter- nehmers vollständig privater Natur, handelt es sich um ein Verbrauchergeschäft ( B2C-Geschäft ). Herr Klammer, Inhaber des Büroladen Kurt Klammer e. U., kauft für seine Nichte zum Geburtstag ein Fahrrad. Ist er bei diesem Geschäft Unternehmer oder Konsument? Begründen Sie. Wieso ist der Schutz des Verbrauchers nötig? Verbrauchern fehlt oft das nötige Fachwissen und die nötige Erfahrung, deshalb sind sie oft den anbietenden Unternehmen unterlegen. Leider gibt es immer noch viele Unternehmen, die dieses fehlende Fachwissen aus- nutzen. Deshalb genießen Verbraucher/innen besonderen Schutz gegenüber dem Unternehmen. Bei welchen Geschäften werden Verbraucher/innen besonders geschützt? Neben den üblichen Einkäufen in einem Laden ( Ladengeschäft ) gibt es mittlerweile die unterschiedlichsten Möglichkeiten einzukaufen: • Webshop, Versandhandel, Teleshopping etc. nennt man Fernabsatzgeschäfte . • Vertreter/innenbesuche, „Schmuckpartys“, „Tupperwarepartys“, Käufe nach Ansprechen auf der Straße etc. nennt man Auswärtsgeschäfte . • Kredite, Ratenvereinbarungen etc. nennt man Verbraucherkreditgeschäfte . In all diesen Bereichen müssen Verbraucher besonders geschützt werden. In Österreich gibt es unter anderem 3 große Gesetze, die Verbraucher/innen genau bei diesen Geschäften un- terstützen sollen. Außerdem gibt es eine EU-Verordnung, die persönliche Daten schützen soll ( Datenschutz grundverordnung ). Alle vier Gesetze haben gemeinsam, dass Sie den Unternehmer zwingen, dem Konsumenten genauere Infor- mationen zukommen zu lassen, faire Regelungen für Verbrauchergeschäfte einzuhalten, diverse Rücktrittsmög- lichkeiten zu gewähren und persönliche Daten zu schützen. 18.1 MERKE i GECHECKT? Konsumenten schutzgesetz Verbraucher kreditgesetz Fern& Auswärts geschäftegesetz Datenschutzgrund verordnung Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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