Unternehmen Wirtschaft - Betriebswirtschaft HAK I, Schulbuch

Erfüllung des Kaufvertrages – Es gibt Probleme 212 Probleme nach der Lieferung Was ist ein Mangel? Wenn die Ware nicht die vereinbarten, gewöhnlich vorausgesetzten oder in der Werbung angepriesenen Eigenschaften besitzt, liegt ein Mangel vor. Ein Mangel kann neben einem fehlerhaften oder be- schädigten Produkt auch eine Falschlieferung oder eine fehlerhafte Rechnung sein. Ist bei der Lieferung bereits ersichtlich , dass „etwas nicht stimmt“ (falsche Menge oder falsche bzw. schadhafte Ware), muss der Käufer die mangelhafte Lieferung nicht annehmen. Dadurch gerät der Verkäufer in Lieferverzug. Wird ein Schaden an der Ware erst nach der Lieferung ersichtlich, so hat der Käufer Anspruch auf • Gewährleistung , wenn ein Mangel bei der Übergabe schon vorhanden war (z.B. Verwendung eines schlechten Materials). • Garantie , wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. • Produkthaftung , wenn eine andere Sache oder Person zu Schaden gekommen ist. • Schadenersatz , wenn dem Käufer durch die Ware oder die verspätete Lieferung ein nachweisbarer Schaden entstanden ist. Was versteht man unter Gewährleistung? Gewährleistung ist die gesetzlich vorgesehene Haftung des Unternehmers für Mängel, die zum Übergabe- bzw. Lieferzeitpunkt schon vorhanden sind . Dies gilt auch für Mängel die vielleicht erst später entdeckt werden (geheime bzw. verborgene Mängel). Entstehen Mängel jedoch erst nach Übergabe der Ware so ist dies kein Fall für die Gewährleistung. Im Rahmen der Gewährleistung haftet der Verkäufer nur für die Sache selbst, nicht aber für Folgeschäden. Die Gewährleistung ist verschuldensunabhängig , das heißt der Verkäufer haftet für das Produkt, egal ob er am Mangel schuld ist oder nicht. Welche Rechtsfolgen gibt es im Rahmen der Gewährleistung? Ist ein Mangel mit wirtschafltich vernünftigen Mitteln zu beheben, schuldet der Verkäuer vorrangig Behebung (Reparatur) des Mangels oder Austausch der Ware . Grundsätzlich kann der Käufer zwischen beiden Optionen wählen, jedoch darf die Wahl nicht unverhältnismäßig sein. Zum Beispiel kein Austausch, wenn nur eine Kleinigkeit repariert werden muss. Handelt es sich um einen unbehebbaren Mangel oder ist die Behebung für den Verkäufer unzumutbar, kann auch Wandlung (Rückabwicklung des Vertrags) oder, wenn es sich um einen geringfügigen Mangel handelt, Preisminderung verlangt werden. Ein geringfügiger Mangel ist ein Mangel, der die übliche Verwendung der Ware nicht beeinflusst. Zum Beispiel ein Kratzer auf der Rückseite eines Smartphones. Was kann der Käufer vom Verkäufer verlangen, wenn beim neuen Fotoapparat der Blitz nicht funktioniert? 17.2  Verkäufer Käufer Anfrage Bestellung Rechnung Annahme Zahlung Angebot bei Lieferung nach Lieferung Auftragsbestätigung MERKE  i MERKE  i Behebung oder Austausch Preisminderung Wandlung des Vertrags GECHECKT? Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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