Unternehmen Wirtschaft - Betriebswirtschaft HAK I, Schulbuch

Erfüllung des Kaufvertrages – Es gibt Probleme 188 Probleme beim Abruf bzw. der Spezifikation Was versteht man unter einem Abrufverzug? Den Kauf auf Abruf haben Sie bereits auf Seite 118 im Kapitel 11 „Erweiterte Bestandteile des Kaufvertrags“ kennengelernt. Diese Kaufverträge haben meist eine bestimmte Laufzeit innerhalb der der Abruf bzw. die Lieferung erfolgen muss. Das heißt, es wird ein Termin festgelegt, bis wann der Käufer bzw. die Käuferin jeweils Bescheid geben muss, wie viel zu welchem Zeitpunkt geliefert wer- den soll. Versäumt der Käufer bzw. die Käuferin jedoch diesen Termin und ruft eine der Teillieferungen nicht ab, spricht man von einem Abruf­ verzug . Welche Folgen hat ein Abrufverzug? Im Falle eines Abrufverzuges kann der Verkäufer bzw. die Verkäufe- rin den Kunden mahnen und ihm androhen, die bestellte Gesamt- menge des Kaufvertrages zu liefern. Dies könnte für den Käufer bzw. die Käuferin problematisch werden, denn meist werden Kaufvertäge auf Abruf vereinbart, weil das Lager des Kunden für die Gesamtmenge zu klein ist. Was versteht man unter einem Spezifikationsverzug? Wurden im Kaufvertrag nur Rahmenbedingungen zu Produkteigen­ schaften sowie Abnahmemengen geklärt, spricht man von einem Spezifikationskauf . Hier hat der Käufer bzw. die Käuferin die Möglichkeit, bei jeder Be- stellung Änderungen hinsichtlich Produkteigenschaften, Form, Maß und Menge vorzunehmen. Dies nennt man Spezifikation. Die Ab- rechnung erfolgt jedoch auf Basis des vorher vereinbarten Grund- preises und Preisaufschlägen. Versäumt der Käufer bzw. die Käuferin jedoch einen Termin für die Spezifikation, so tritt Spezifikationsverzug ein. Welche Folgen hat ein Spezifikationsverzug? Im Falle eines Spezifikationsverzuges kann der Verkäufer den Käufer mahnen und eine Nachfrist setzen . Im Zuge dieser Mahnung kann der Verkäufer die Qualität selbst bestimmen, muss dies aber dem Käufer mit­ teilen und eine angemessene Frist zur Vornahme einer anderen Wahl setzen. Erfolgt immer noch keine Wahl vom Käufer dann gilt die Wahl des Verkäufers. In jedem Fall gebührt jedoch dem Verkäufer der Ersatz des verursachten Schadens . Weiters hat der Verkäufer auch die Möglichkeit vom Vertrag zurückzutreten . Abrufund Spezifikationsverzug sind im ABGB geregelt. Aus diesem Grund gelten im B2Bund im B2CBereich dieselben Regeln. 16.1  Verkäufer Käufer Anfrage Bestellung Abruf bzw. Spezifikation Annahme Zahlung Angebot Lieferung Rechnung Auftrags- bestätigung MERKE  i Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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