Unternehmen Wirtschaft - Betriebswirtschaft HAK I, Schulbuch
Vertragsabschluss im Verkauf und Einkauf 140 Angebot und Kostenvoranschlag Häufig wird bei der Erstellung eines Angebotes auch die Vorlage eines Kostenvoranschlages verlangt. Ebenso häufig werden die beiden Begriffe verwechselt, obwohl sie nicht exakt dasselbe meinen. Angebot: Im Angebot erklärt der Anbieter, welche Waren oder Dienstleistungen er in welcher Qualität, zu wel- chem Gesamtpreis und zu welchen Bedingungen (z.B. Liefer- und Zahlungsbedingungen) verkaufen will. Kostenvoranschlag: Im Kostenvoranschlag werden Mengen und Preise vom Anbieter wesentlich detaillierter aufgeführt. Er dient dem Kunden dazu, sich eine Vorstellung zu verschaffen, was ein bestimmter Auftrag kosten würde. So wird darin beispielsweise der Materialverbrauch oder die benötigte Arbeitszeit exakt aufgelistet. Bei größeren Anschaffungen empfiehlt es sich, dem Kunden immer gemeinsammit dem Angebot einen Kostenvoranschlag vorzulegen. Das vermeidet Unklarheiten, Missverständnisse und im Extremfall einen (Rechts-)Streit zwischen Anbieter und Käufer. Überlegen Sie, bei welchen Beschaffungen oder Dienstleistungen die Vorlage eines Kostenvoranschlags unbedingt anzuraten ist. Das alles klingt eigentlich sehr ähnlich, es sind aber einige wichtige Unterschiede zu beachten: Unterschied im Bereich: Kostenvoranschlag Angebot Inhalt Alle Arbeitsschritte und Materialien, die zur Erstellung des Produktes oder zur Erbringung der Dienstleistung erforder- lich sind, werden detailliert mit Men- gen- und Preisangaben aufgelistet und am Ende in einem Gesamtbetrag zusammengefasst – ähnlich wie in einer Rechnung. Entweder: Das Produkt wird mit seiner Bezeich- nung und seinem Gesamtbetrag angeführt. Die einzelnen Arbeitsschritte und Materialien sind nicht ersichtlich. Oder: Es werden die Arbeitsschritte und Materialien ohne Preisangaben nur mit dem Endbetrag aufgelistet. Kosten Für Konsumenten und Konsumentinnen nur bei Vereinbarung Immer kostenlos Bindung Der einfache Kostenvoranschlag ist unverbindlich, das ist der Regelfall. Der garantierte Kostenvoranschlag ist verbindlich. Was gilt, sollte auf dem Kostenvoranschlag immer ausgewiesen sein. Ein schriftliches Angebot ist befristet verbindlich, wie lange bestimmt der Verkäufer. Ein mündliches Angebot ist nur zum Zeitpunkt der Abgabe verbindlich. Aber: Die Bindung kann mit der Freizeich- nungsklausel aufgehoben werden z.B.: „Angebot freibleibend“ „unverbindliches Preisangebot“ Abweichungen im Preis Beim verbindlichem Kostenvoranschlag nicht zulässig. Den unverbindlichen Kostenvoranschlag darf der Unternehmer (wenn dies unvermeidlich ist) um ca. 10 bis 15% überschreiten. Bei höherer Überschrei- tung muss der Anbieter die Arbeiten vorübergehend einstellen und den Abnehmer auf die erhebliche Kosten- überschreitung hinweisen. Dieser kann das Vertragsverhältnis beenden. Abweichungen bei verbindlichen Angeboten sind erst nach Ablauf der Bindungsfrist erlaubt. GECHECKT? Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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