Unternehmen Wirtschaft - Betriebswirtschaft HAK I, Schulbuch

Vertragsabschluss im Verkauf und Einkauf 120 Zahlungsbedingungen vereinbaren Der Käufer muss den geschuldeten Rechnungsbetrag bezahlen. Wann die Zahlung durchgeführt werden muss, wo bezahlt werden muss und wer eventuell anfallende Kosten des Geldtransfers zu tragen hat, ist abhängig von der mit dem Verkäufer vereinbarten Zahlungsbedingung. Wird keine weitere Vereinbarung getroffen, so ist der Preis sofort bei Lieferung fällig (z. B. beim Einkauf im Supermarkt). Im Unterneh- mensbereich ist eine sofortige Zahlung jedoch unüblich. Zahlungstermin (Wann wird gezahlt?) Der Zahlungstermin ist entscheidend für die Fälligkeit des Rechnungsbetrages. Vorauszahlung/Anzahlung Der gesamte Betrag oder ein Teilbetrag werden vor der Lieferung der Ware bezahlt. Musterformulierungen für Vorauszahlung/Anzahlung • Wir bitten Sie um Vorkasse. Bei Zahlungseingang auf unserem Konto liefern wir die bestellten Artikel sofort an Sie aus. • Für Vorauszahlung durch Banküberweisung gewähren wir 2% Skonto. • Anzahlung: 10 Prozent des Preises werden als Anzahlung bei Erteilung des Auftrags fällig. Kassakauf (prompte Zahlung) Die Zahlung erfolgt entweder: • Zug um Zug gegen Übergabe der Ware • Unverzüglich nach Übersendung der Rechnung Wenn im Kaufvertrag nichts anderes vereinbart ist, ist der Rechnungsbetrag sofort fällig , man spricht von prompter Zahlung . Musterformulierungen für Kassakauf • Wir bitten Sie um sofortige Zahlung. • Zahlung bei Rechnungserhalt. Zielkauf (spätere Zahlung) Die Zahlung erfolgt erst zu einem späteren Zeitpunkt . Verkäufer und Käufer vereinbaren ein entsprechendes Zahlungsziel . Der Verkäufer gewährt dem Käufer einen sogenannten „Lieferantenkredit“ . Um den Käufer den- noch zu einer schnelleren Zahlung zu bewegen, bekommt er vomVerkäufer die Möglichkeit, sich innerhalb einer bestimmten Frist = Kassafrist (Kassarespiro) einen Skonto abzuziehen. Lieferbedingungen Zahlungsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen Vorbeugende Regelungen Zahlungstermin Zahlungsort Zahlungsbedingungen regeln PRAXIS q MERKE  i PRAXIS q N r zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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