Unternehmen Wirtschaft - Betriebswirtschaft HAK I, Schulbuch

Bestandteile eines Kaufvertrags auswählen und analysieren Ziel Training Transfer Erklärung 119 Bestandteile eines Kaufvertrags auswählen und analysieren Lieferort (Wo wird geliefert?) Der Lieferort ist jener Ort, an dem der Verkäufer die Ware an den Käufer über- geben muss und zwar entweder: • tatsächlich (körperlich) Die Ware wird dem Käufer oder einem Bevollmächtigten ausgehändigt. • elektronisch (Download) Digitale Produkte werden über das Internet vom Server des Verkäufers auf den PC des Käufers übergeben (z.B. Musik, Bilder, Programme, Filme, …). • symbolisch Es werden Dokumente übergeben, die das Eigentum verbriefen (z.B. Frachtbrief oder Lagerschein) oder auch Schlüssel (z.B. bei Fahrzeugen, Wohnungen oder Häusern). Eigentums- und Kostenübergang Wenn im Kaufvertrag nichts anderes vereinbart ist, gilt der Unternehmenssitz des Verkäufers zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses als Lieferort (Erfüllungsort der Lieferung). Der Erfüllungsort ist entscheidend für den Eigentumsübergang (Risikoübergang) und den Kostenübergang (Transport, Lagerund Versicherungs­ kosten). Eigentums- und Kostenübergang können auch mit Kaufvertragsklauseln (Lieferklauseln) eindeutig festgelegt werden. Bei Einpunktklauseln erfolgen Kosten- und Risikoübergang an einem Ort, bei Zweipunktklauseln an verschiedenen Orten. Mögliche Kaufvertragsklauseln (Lieferklauseln) im Inland Klausel Eigentumsübergang Kostenübergang Art der Klausel ab Werk beim Wohnort oder Geschäftssitz des Verkäufers beim Wohnort oder Geschäftssitz des Verkäufers Einpunktklausel ab „genannter Ort“ (z. B. ab Salzburg) am genannten Ort (= näher beim Verkäufer) am genannten Ort (= näher beim Verkäufer) Einpunktklausel frei „genannter Ort“ (z. B. frei Salzburg) am genannten Ort (= näher beim Käufer) am genannten Ort (= näher beim Käufer) Einpunktklausel frei Haus beim Wohnort oder Geschäftssitz des Käufers beim Wohnort oder Geschäftssitz des Käufers Einpunktklausel frachtfrei „genannter Ort“ (z. B. frachtfrei Bahnhof München) Käufer wird Eigentümer bei Übergabe an den ersten Frachtführer (z.B. Post, Bahn, …) Verkäufer zahlt Transport bis zum vereinbarten Ort Zweipunktklausel Musterformulierungen für Lieferbedingungen • Als Erfüllungsort für unsere Lieferung gilt unser Lager- bzw. Werksstandort. • Die Lieferung erfolgt frei/ab Betonwerk/frei Verladung/frei Baustelle/frei Baustelle abgeladen. MERKE  i PRAXIS q Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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