Unternehmen Wirtschaft - Betriebswirtschaft HAK I, Schulbuch
Vertragsabschluss im Verkauf und Einkauf 118 Erweiterte Bestandteile des Kaufvertrages Erweiterte Bestandteile sind gesetzlich nicht vorgeschrieben und können somit frei vereinbart werden. Fehlen allerdings derartige Vereinbarungen, dann hat der Gesetzgeber Bestimmungen vorge- sehen, die erfüllt werden müssen. Das erleichtert wiederum die rei- bungslose Abwicklung von Kaufverträgen, weil damit Rechte und Pflichten der beiden Vertragspartner trotz fehlender Vereinbarun- gen klar definiert sind. Lieferbedingungen vereinbaren Liefertermin (Wann wird geliefert?) Der Liefertermin ist der Zeitpunkt, zu dem die Lieferung auszuführen ist. Zu diesem Zeitpunkt erfolgt die Übergabe der Ware vom Verkäufer an den Käufer. • Sofortige Lieferung Wenn im Kaufvertrag „prompte Lieferung“ oder keine Vereinbarung bezüglich des Liefertermins festgelegt wurde, ist sofort zu liefern. • Fixgeschäft Wenn im Kaufvertrag ein genauer Termin mit dem Zusatz „fix“ vereinbart wurde oder aus dem Vertragsgegenstand eindeutig hervorgeht, dass die Lieferung nur zu einem bestimmten Zeitpunkt sinnvoll ist, liegt ein Fixgeschäft vor (z.B. Catering für eine Geschäftseröffnung am 10. Juni um 8:30 Uhr). • Termingeschäft Der Liefertermin wird ungefähr angegeben (z.B. „Lieferung in der KW 28“, „Lieferung Ende Mai“, „Lieferung innerhalb von 14 Tagen“, …). • Sonderform des Termingeschäftes – Kauf auf Abruf Der Käufer hat die Möglichkeit, die Ware innerhalb eines bestimmten Zeitraumes abzurufen, eventuell auch in Teilmengen. Welche Vorteile haben beide Vertragspartner bei einem Kauf auf Abruf? 11.2 Lieferbedingungen Zahlungsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen Vorbeugende Regelungen Liefertermin • sofortige Lieferung • Fixgeschäft • Termingeschäft • Kauf auf Abruf Lieferort • tatsächlich • elektronisch • symbolisch Eigentums- und Kostenübergang Lieferbedingungen regeln GECHECKT? Nu zu Prüfzwecken – Eigentum d s Verlags öbv
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