Bausteine Politische Bildung, Wirtschaftskunde und Ökologie, Arbeitsheft
40 Wie bin ich versichert? Man kann die E-Card freiwillig zu einem persönlichen elektronischen Ausweis („Bürgerkarte“) machen. Zum Beispiel können damit Amtswege von zu Hause aus erledigt werden. Antragsformulare können am Computer ausgefüllt, digital signiert und gleich online an die zuständige Stelle gesandt werden. Dazu gibt es nun auch die Möglichkeit einer „Handysignatur“. Erkläre, wozu man die E-Card braucht. Nenne mindestens drei Staaten außerhalb der EU, in denen die E-Card (mit der Europäischen Krankenversicherungskarte) gilt. Stelle fest, welche Daten auf der E-Card gespeichert werden. Schildere, wozu die „Bürgerkarte“ dienen kann. Gib „E-Card“ und „Bürgerkarte“ in eine Suchmaschine im Internet ein. Arbeite zusätzliche Informationen zu E-Card und Bürgerkarte heraus. 1. 2. 3. 4. 5. Vorderseite Rückseite Bei jedem Arztbesuch oder bei jeder Behandlung in einer Gesundheitseinrichtung muss man seine E-Card vorweisen. Sie bestätigt, dass man eine gültige Krankenversicherung hat. Die Rückseite der E-Card ist die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK), die in den Ländern der EU und auch in Norwegen, Island, Nordmazedonien, Serbien und in der Schweiz als „Urlaubs krankenschein“ verwendet werden kann. Auf der E-Card selbst werden der Name, das Geschlecht, das Geburtsdatum, die Versicherungsnummer und die Nummer der Karte gespeichert. zu Bausteine PTS: Seiten 94–95 I ch u nd d i e Wi r t s cha ft Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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