Bausteine Politische Bildung, Wirtschaftskunde und Ökologie, Schulbuch

8 Bildet vier Gruppen. Gestaltet zum Thema „Mitbestimmung in der Schule“ eine Wandzeitung oder eine digitale Präsentation nach der Methode auf Seite 127. Arbeitet mit 1 bis 8 und sucht zusätzliche Informationen (zum Beispiel auf der Webseite des Ministeriums, das für den Unterricht zuständig ist). Gruppe 1: Wobei dürfen Schülerinnen und Schüler in der 9. Schulstufe mitbestimmen? Gruppe 2: Welche Pflichten haben Schülerinnen und Schüler? Gruppe 3: Was steht in der Hausordnung eurer Schule? Gruppe 4: a) Klassensprecherin/Klassensprecher b) Schulsprecherin/Schulsprecher c) Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) Wie werden sie gewählt und was sind ihre Aufgaben? Politisch handeln in der Schule? AUFGABE Seit 1978 gibt es für alle Schulen den Auftrag, „Politische Bildung“ zu betreiben. Das Schulunterrichtsgesetz bietet deshalb auch die Möglichkeit, in der Schule mitzubestimmen. Das soll helfen, politisches Arbeiten kennenzulernen. Dazu gehört die Bereitschaft, sich zu informieren, Entscheidungen zu treffen und Verantwortung zu übernehmen. Quelle: Mitsprache der Schülerinnen und Schüler (Aus: Ratgeber zum Schulalltag) „ Individuelle Pflichten und Rechte: Die einzelnen Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, durch ihre Mitarbeit und ihre Einordnung in die Gemeinschaft der Klasse und der Schule mitzuhelfen, […] die Unterrichtsarbeit zu fördern, den Unterricht während der vorgeschriebenen Schulzeit regelmäßig und pünktlich zu besuchen und die notwendigen Unterrichts­ mittel mitzubringen. Die einzelnen Schülerinnen und Schüler haben das Recht, sich nach Maßgabe ihrer Fähigkeiten im Rahmen der Förderung an der Gestaltung des Unterrichtes zu beteiligen […]“ 1 Quelle: Wahlen in der Schule (Aus: Schulunterrichtsgesetz [SchUG] § 59, Abs. 2) „(5) Die Wahl der Schülervertreter (§ 59 Abs. 2) sowie die Wahl der Stellvertreter hat unter der Leitung des Schulleiters oder eines von ihm beauftragten Lehrers möglichst zu einem Termin innerhalb der ersten fünf Wochen des Schuljahres für die Zeit bis zur nächsten Wahl stattzufinden; […] Recht­ zeitig vor dem Wahltag hat der Schulleiter den Wahlberechtigten die Möglichkeit zu geben, die Kandidaten kennenzulernen. (6) Die Wahl ist mittels zur Verfügung gestellter Stimmzettel von gleicher Beschaffenheit und einheitlichem Format durchzuführen. (7) Zum Schülervertreter ist gewählt, wer auf mehr als der Hälfte der Stimmzettel an erster Stelle gereiht wurde. (8) Erreicht keiner der Kandidaten die gemäß Abs. 7 erforderliche Mehrheit, so ist eine Stichwahl zwischen jenen beiden Kandidaten durchzuführen, die auf den meisten Stimmzetteln an erster Stelle gereiht wurden. […]“ 3 Cartoon Exkursion 2 Wir hätten doch abstimmen sollen ... Ich hatte euch gefragt! Aber euch war ja alles egal! Wer hat denn diesen faden Ort ausgesucht? Ich hätte meine Wünsche klarmachen sollen! Es fällt mir schwer, vor allen Leuten meine Meinung zu sagen. Nur z Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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