Bausteine Politische Bildung, Wirtschaftskunde und Ökologie, Schulbuch

38 Was bringt Sozialpartnerschaft? Wie kam es zur Sozialpartnerschaft? In der Arbeitswelt unterscheiden sich die Interessen der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber von denen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Das gilt besonders für Löhne und Arbeitszeiten. Auf der einen Seite entstanden in Österreich im 19. Jahrhundert Arbeiterparteien und Gewerkschaften. Ihr Ziel war es, die Arbeitsbedingungen für die Arbeitnehmerseite zu verbessern. Auf der anderen Seite schlossen sich die Unternehmen zusammen, um ihre Interessen zu vertreten. Zwischen den beiden Gruppen gab es harte soziale Kämpfe. Nach dem Zweiten Weltkrieg löste ein gutes Gesprächsklima die bis dahin herrschenden Konflikte ab. Diese Zusammenarbeit nennt man Sozialpartnerschaft . Sie besteht bis heute. A Was machen die Sozialpartner? Die Sozialpartner sind die vier Interessen­ verbände: der Österreichische Gewerkschafts­ bund, die Bundesarbeitskammer, die Wirtschaftskammer Österreich und die Landwirtschaftskammer Österreich . Sie vertreten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beziehungsweise Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und sind überparteilich organisiert. Sie arbeiten freiwillig zusammen und stellen der Regierung ihr Wissen zur Verfügung. Gemeinsam gelang es den Sozialpartnern, den wirtschaftlichen Aufstieg Österreichs zu sichern. Durch sie wird die Zahl der Streiks vermindert. Sie haben das Recht zur Mitwirkung an der Gesetz­ gebung und vertreten ihre Mitglieder bei der EU. B Die Arbeiterkammern setzen sich für bessere Gesetze für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein. Sie unterstützen außerdem bei Problemen am Arbeitsplatz oder in Lohn- und Steuerrechtsfragen. Sie beraten bei der Wahl des richtigen Bildungs- und Berufswegs. Die Gewerkschaften verhandeln auf Arbeitnehmerseite die Kollektivverträge: Diese enthalten unter anderem Mindestlöhne für die jeweiligen Berufsgruppen. Sie bieten Rechtsschutz und Beratung bei Problemen am Arbeitsplatz, schulen die Betriebsrätinnen und Betriebsräte, organisieren Weiterbildungsangebote und setzen sich für Verbesserungen der Arbeitsbedingungen ein. Die Wirtschaftskammern verhandeln auf Arbeitgeberseite die Kollektivverträge (Lohn), betreiben die Lehrlingsstellen (Protokollierung der Lehrverträge), beraten die Unternehmen bei der Gründung des Unternehmens und bei Rechtsfragen, führen die Wirtschaftsförderungs­ institute (WIFIs) mit ihren Weiterbildungsangeboten. Die Landwirtschaftskammern sind die Berufsvertretung im Bereich der Land- und Forstwirtschaft. Ihre Hauptaufgaben: Interessenvertretung, die Beratung der Mitglieder, die Mitwirkung bei der Förderabwicklung und die Aus- und Weiterbildung. Als Bildungsunternehmen der Landwirtschaftskammern bietet das Ländliche Fortbildungsinstitut (LFI) dazu ein umfassendes Angebot. Wer vertritt wen? 1 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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