Bausteine Politische Bildung, Wirtschaftskunde und Ökologie, Schulbuch
33 AH S. 15 Sitzungssaal des Nationalrats An der Spitze des Nationalrats steht das Präsidium (1). Davor sitzt die Regierung (2). In der Mitte befindet sich das Rednerpult (3). Ganz rechts schreibt immer jemand Protokoll (4). Im Halbkreis sitzen die Abgeordneten (5). Ganz oben befindet sich die Besuchergalerie (6). Der Nationalrat und der Bundesrat sind die beiden Kammern des Parlaments. Sie beschließen gemeinsam Gesetze. Der Nationalrat hat allerdings mehr Möglichkeiten als der Bundesrat. Derzeit wird das Parlament renoviert und der Nationalrat tagt in der Hofburg. 3 Sitzungssaal des Bundesrats im Parlament Der Bundesrat (derzeit 61 Mitglieder) vertritt die Interessen der Länder in der Gesetzgebung. Er wird oft auch als Länderkammer bezeichnet. Er kann Einspruch gegen Gesetze erheben. Die Bundesrätinnen und Bundesräte werden von den Landtagen entsandt. Die Präsidentschaft wechselt alle sechs Monate zwischen den Bundesländern in alphabetischer Reihenfolge. Der Präsidentin oder dem Präsidenten stehen zwei Vizepräsidentinnen oder Vizepräsidenten bei. 4 1 Lies A . Ergänze die fehlenden Begriffe. Der Nationalrat besteht aus gewählten Abgeordneten. Wie viele Abgeordnetensitze einer Partei zustehen, ist vom Ergebnis der alle Jahre durchgeführten Nationalratswahlen abhängig. Im Nationalrat werden für Bundesgesetze eingebracht, diskutiert und abgestimmt. Die Sitzungen des Nationalrats sind und werden meist vom öffentlichen Rundfunk (ORF) übertragen. Eine wichtige Aufgabe des Nationalrats ist auch die der Bundesregierung. 2 Erkläre, wie ein Gesetz entsteht, und beschreibe den Unterschied zwischen Volksabstimmung und Volksbefragung. 1–2 3 Nenne die wichtigste Aufgabe des Bundesrats. Ordne dann die Zahlen aus 3 richtig zu. 4 4 Erkläre den Begriff Untersuchungsausschuss. Recherchiere mithilfe der Methode „Internet- Recherche/Medienkritik“ auf Seite 128, warum Untersuchungsausschüsse verlangt wurden. B AU F GAB E N Zusatzmaterial ff92s6 I ch u nd d i e Po l i t i k Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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