Bausteine Politische Bildung, Wirtschaftskunde und Ökologie, Schulbuch

10 Warum ist Wählen so wichtig? In der Demokratie gilt: „Wer nicht mitbestimmt, über den wird bestimmt!“ Wenn du nicht wählen gehst, nimmst du in Kauf, dass deine Interessen nicht beachtet werden. Wahlen sind ein wesentliches Merkmal der Demokratie und ermöglichen einen geregelten Machtwechsel. Welche Wahlen gibt es? In der demokratischen Republik Österreich sind alle österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger ab dem 16. Geburtstag wahlberechtigt. Die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger wählen folgende politische Institutionen. • Gemeinderat Gemeinderatswahlen finden in den meisten Bundesländern alle fünf Jahre statt. Nur in Kärnten, Oberösterreich und Tirol wird der Gemeinderat alle sechs Jahre gewählt. Wahlberechtigt sind hier unter bestimmten Bedingungen auch EU-Bürgerinnen und EU‑Bürger. • Landtag Die Landtage, also die Parlamente der Bundesländer, werden in den Bundesländern alle fünf Jahre gewählt. Nur in Oberösterreich finden Landtagswahlen alle sechs Jahre statt. • Nationalrat Die Abgeordneten zum Nationalrat werden alle fünf Jahre gewählt. • Bundespräsidentenwahl Das österreichische Staatsoberhaupt (Bundespräsidentin oder Bundespräsident) wird alle sechs Jahre gewählt. • Europäisches Parlament Bei den Wahlen zum Europäischen Parlament, alle fünf Jahre, sind unter bestimmten Bedingungen auch Bürgerinnen und Bürger anderer EU-Staaten, die in Österreich leben, wahlberechtigt. A B Ich wähle – ich bestimme mit! Kleines Wahl-Lexikon Aktives Wahlrecht bedeutet, dass man eine Person oder Partei wählen darf. Passives Wahlrecht bedeutet, dass man auch selbst in ein Amt gewählt werden darf (Mindestalter: 18 Jahre für Nationalratswahl, 35 Jahre für Bundespräsidentenwahl). Listenwahlrecht Einzelne Parteien treten jeweils mit einer Liste von Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl an. Die Wahlberechtigten wählen eine Partei und damit die zugehörigen Personen. Persönlichkeitswahlrecht Nur das Staatsoberhaupt (Bundespräsidentin oder Bundespräsident) wird österreichweit persönlich gewählt. In einigen Bundesländern wird auch die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister persönlich gewählt. Verhältniswahlrecht Die Mandate (Abgeordnetensitze) werden den Stimmanteilen entsprechend auf die Parteien aufgeteilt. Dazu gibt es ein kompliziertes Verfahren zur Zählung und Aufteilung der abgegebenen Stimmen. 1 Merkmale des österreichischen Wahlrechts • allgemein: Unabhängig von Geschlecht, Einkommen, Ausbildung … dürfen alle Staatsbürgerinnen und Staatsbürger wählen oder gewählt werden (aktives und passives Wahlrecht). • frei: Die Entscheidung wird ohne Zwang oder Behinderung getroffen. • geheim: Wahlzellen, Stimmzettel im Kuvert und Wahlurnen ermöglichen eine geheime Wahl. • gleich: Jede Stimme zählt gleich. • persönlich: Die Stimme muss von der Wählerin oder vom Wähler selbst abgegeben werden. • unmittelbar: Es wird eine Liste oder eine Person, deren Name auf dieser Liste steht (= Vorzugsstimme), gewählt. 2 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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