EL-MO Elemente und Moleküle, Schulbuch
CMR-Stoffe – Gifte – H-Nummern – P-Nummern 6 6 CMR-Stoffe Stoffe die krebserzeugend (C – cancerogen), erbgutverändernd (M – mutagen) und/oder fortpflanzungsgefährdend (R – reprotoxisch) sind. Gefahrenklassen der CMR-Stoffe: 1A: Beim Menschen nachgewiesen 1B: Im Tierversuch nachgewiesen 2: Verdachtstoffe Gifte Nach dem Chemikaliengesetz 1996 und der Giftverordnung 2000 gelten als giftige Substanzen Stoffe mit den Gefahrenhinweisen H300, H301, H310, H311, H330, H331 und H370. Zum Bezug dieser Substanzen benötigt man eine Giftbezugsbewilli- gung. Suchtgifte, Tabak, Wein sowie Benzin, Diesel, Heizöl und Flüssiggas im Ver- kehr sind von den Giftbestimmungen des Chemikaliengesetzes ausgenommen. Auch der Bezug von Ausgangsstoffen zur Herstellung von Explosivstoffen sowie von Drogenvorläufersubstanzen ist gesetzlich beschränkt. Dazu gehört unter an- derem eine Meldung des Verkäufers an die Behörde. Definition von Giften Die „Giftigkeit“ eines Stoffes wird durch Tierversuche festgestellt. Die Dosis, bei der 50 % der Versuchstiere sterben, wird als LD 50 -Wert bezeichnet (LD = Letale Dosis). Die folgenden Einteilungswerte gelten für Feststoffe bei oraler Aufnahme: Akute Toxizität Klasse I: LD 50 oral Ratte < 5 mg/kg Akute Toxizität Klasse II: 5 < LD 50 oral Ratte < 50 mg/kg Akute Toxizität Klasse III: 50 < LD 50 oral Ratte < 300 mg/kg H 3 01 laufende Nummer Gruppierung 2 = Physikalische Gefahren 3 = Gesundheitsgefahren 4 = Umweltgefahren steht für Gefahrenhinweis ( H azard-Statement) P 1 01 laufende Nummer Gruppierung 1 = Allgemein 2 = Vorsorgemaßnahmen 3 = Empfehlungen 4 = Lagerhinweise 5 = Entsorgung steht für Sicherheitshinweis ( P recautionary-Statement) H-Sätze (Auswahl): H240: Beim Erwärmen explosionsfähig H250: Selbstentzündung bei Berührung mit Luft H261: In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase H270: Kann Brand verursachen oder verstär- ken H272: Kann Brand verstärken; Oxidationsmit- tel H300: Lebensgefahr bei Verschlucken H301: Giftig bei Verschlucken H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken H310: Lebensgefahr bei Hautkontakt H311: Giftig bei Hautkontakt H315: Verursacht Hautreizungen H317: Kann allergische Hautreaktionen verur- sachen H319: Verursacht schwere Augenreizung H330: Lebensgefahr beim Einatmen H331: Giftig beim Einatmen H335: Kann die Atemwege reizen H350: Kann Krebs erzeugen H351: Kann vermutlich Krebs erzeugen H370: Schädigt die Organe bei einmaliger Exposition H400: Sehr giftig für Wasserorganismen P-Sätze (Auswahl): P102: Darf nicht in die Hände von Kindern ge- langen P202: Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen P232: Vor Feuchtigkeit schützen P263: Kontakt während der Schwangerschaft und der Stillzeit vermeiden P270: Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen P271: Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden P284: Atemschutz tragen P312: Bei Unwohlsein Giftinformationszent- rum oder Arzt anrufen P330: Mund ausspülen P331: Kein Erbrechen herbeiführen P352: Mit viel Wasser und Seife waschen P363: Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen P402: An einem trockenen Ort aufbewahren P403: An einem gut belüfteten Ort aufbewah- ren P404: In einem geschlossenen Behälter auf- bewahren P410: Vor Sonnenbestrahlung schützen P412: Nicht Temperaturen von mehr als 50 °C aussetzen Abb. 006–3: Aufbau der H-Sätze Abb. 006–4: Aufbau der P-Sätze Abb. 006–1: Auswahl von H-Sätzen Abb. 006–2: Auswahl von P-Sätzen Sicherheitsdatenblätter Für Chemikalien im Handel müssen an den End- verbraucher Informationen über das Gefähr- dungspotenzial der Chemikalie ausgefolgt wer- den. Diese Informationen werden auf einem – meist mehrseitigem – Sicherheitsdatenblatt angeführt. Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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