EL-MO I Elemente, Schulbuch
CMR-Stoffe – Gifte – H-Sätze – P-Sätze 6 6 CMR-Stoffe Stoffe die krebserzeugend (C – cancerogen), erbgutverändernd (M – mutagen) und/oder fortpflanzungsgefährdend (R – reprotoxisch) sind. Gefahrenklassen der CMR-Stoffe: 1A: Beim Menschen nachgewiesen 1B: Im Tierversuch nachgewiesen 2: Verdachtstoffe GIFTE Nach dem Chemikaliengesetz sind Gifte sehr giftige, giftige und mindergiftige Stoffe; nach der Giftverordnung nur die sehr giftigen und giftigen. Zum Bezug dieser Substanzen benötigt man eine Giftbezugsbewilligung. Die Gifte nach der Giftverordnung sind in der Giftliste aufgeführt. Suchtgifte, Tabak, Wein sowie Benzin, Diesel, Heizöl und Flüssiggas im Verkehr sind von den Giftbestimmungen des Chemikaliengesetzes ausgenommen. Definition von Giften Die „Giftigkeit“ eines Stoffes wird durch Tierversuche festgestellt. Die Dosis, bei der 50 % der Versuchstiere sterben, wird als LD 50 -Wert bezeichnet (LD = Letale Dosis). Für sehr giftige Stoffe gilt: LD 50 oral Ratte < 25 mg/kg Für giftige Stoffe gilt: 25 < LD 50 oral Ratte < 200 mg/kg Für mindergiftige Stoffe gilt: 200 < LD 50 oral Ratte < 2000 mg/kg Mindergiftige Stoffe oder Mischungen von diesen (zB Haushaltsmittel für Reini- gung, Büroartikel, Lacke, Kfz-Pflegemittel, Hilfsstoffe) dürfen nur unter besonde- ren Bedingungen im Selbstbedienungshandel abgegeben werden. Auszug aus der VO des Gesundheitministeriums vom 19. Jänner 1989 über die Abgabe bestimmter mindergiftiger Waren in Selbstbedienung: §1 Abs.(2) ... innerhalb der allgemeinen Verkaufsräume deutlich abgesondert von den für andere Waren bestimmten Verkaufsflächen ... §1 Abs.(3) Verkaufsflächen nach Abs.(2) müssen mit der gut sicht- und lesbaren und dauerhaft angebrachten Aufschrift “Achtung, mindergiftige Stoffe und mindergiftige Zubereitungen! Gesundheitsschädlich! Die auf der Verpackung angegebenen Hinwei- se sind zu beachten!” gekennzeichnet sein. H 3 01 laufende Nummer Gruppierung 2 = Physikalische Gefahren 3 = Gesundheitsgefahren 4 = Umweltgefahren steht für Gefahrenhinweis ( H azard-Statement) P 1 01 laufende Nummer Gruppierung 1 = Allgemein 2 = Vorsorgemaßnahmen 3 = Empfehlungen 4 = Lagerhinweise 5 = Entsorgung steht für Sicherheitshinweis ( P recautionary-Statement) H-Sätze (Auswahl): H240: Beim Erwärmen explosionsfähig H250: Selbstentzündung bei Berührung mit Luft H261: In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase H270: Kann Brand verursachen oder verstär- ken H272: Kann Brand verstärken; Oxidationsmit- tel H300: Lebensgefahr bei Verschlucken H301: Giftig bei Verschlucken H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken H311: Giftig bei Hautkontakt H315: Verursacht Hautreizungen H317: Kann allergische Hautreaktionen verur- sachen H319: Verursacht schwere Augenreizung H335: Kann die Atemwege reizen H350: Kann Krebs erzeugen H351: Kann vermutlich Krebs erzeugen H400: Sehr giftig für Wasserorganismen P-Sätze (Auswahl): P102: Darf nicht in die Hände von Kindern ge- langen P202: Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen P232: Vor Feuchtigkeit schützen P263: Kontakt während der Schwangerschaft und der Stillzeit vermeiden P270: Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen P271: Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden P284: Atemschutz tragen P312: Bei Unwohlsein Giftinformationszent- rum oder Arzt anrufen P330: Mund ausspülen P331: Kein Erbrechen herbeiführen P352: Mit viel Wasser und Seife waschen P363: Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen P402: An einem trockenen Ort aufbewahren P403: An einem gut belüfteten Ort aufbewah- ren P404: In einem geschlossenen Behälter auf- bewahren P410: Vor Sonnenbestrahlung schützen P412: Nicht Temperaturen von mehr als 50 °C aussetzen Abb. 006–3: Aufbau der H-Sätzen Abb. 006–4: Aufbau der P-Sätzen Abb. 006–1: Auswahl von H-Sätzen Abb. 006–2: Auswahl von P-Sätzen Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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