Volkswirtschaft gestalten, Schulbuch

92 Marktversagen In einer Marktwirtschaft werden staatliche Eingriffe durch Marktversagen begründet. Für das Markt- versagen gibt es folgende Gründe: Öffentliche Güter: Güter, von deren Nutzung niemand ausgeschlossen werden kann, z. B. Luft, werden über den freien Markt nicht ange- boten. So kann die Lenkungsfunktion der Preise nicht wirksam werden, da niemand an der Be- nutzung gehindert werden kann. Damit diese für das Gesamtwohl wichtigen Güter dennoch angeboten werden, muss der Staat diese Güter anbieten. Güter, für die das Ausschlussprinzip nicht gilt, wohl aber das Rivalitätsprinzip: Auch hier kann die Lenkungsfunktion der Preise nicht wirksam werden, zusätzlich tritt aber das Über- nutzungsproblem auf. Um öffentliche Ressour- cen anzubieten und/oder vor Übernutzung zu schützen, muss der Staat lenkend eingreifen und/oder einen Markt schaffen (z. B. Kyoto-Pro- tokoll und CO 2 -Zertifikate). Externe Effekte: Wenn der Konsum eines Gutes Dritte (nicht an der Markttransaktion Beteiligte) beeinflusst (positiv oder negativ), spricht man von externen Effekten. Da der Preis nur die Be- wertung von Käufer und Verkäufer widerspie- gelt, der Effekt auf Dritte jedoch unberücksich- tigt bleibt, sendet der Markt beim Vorliegen externer Effekte (= Externalitäten) falsche Infor- mationen. Negative Externalitäten führen dazu, dass vom gesamtwirtschaftlichen Standpunkt aus zu viel produziert bzw. konsumiert wird (z. B. führt das Fehlen von Umweltschutzvorschriften zu exzessiver Umweltverschmutzung). Bei posi- tiven Externalitäten würde das betreffende Gut in zu geringem Ausmaß bereitgestellt werden (z. B. wissenschaftliche Grundlagenforschung). Meritorische Güter (siehe auch Kapitel 3.7 in Wirtschafts- und Konjunkturpolitik): Bestimmte Güter werden zwar über den Markt angeboten, würden jedoch bestimmten Werturteilen zufol- ge in zu geringem bzw. zu hohem Ausmaß nach- gefragt werden. Grund dafür sind Fehleinschät- zungen der Individuen (z. B. Schulpflicht, Dro- genverbot). Staatliches Handeln in Form von Geboten, Verboten bzw. Steuern oder Subventi- onen, das durch meritorische Güter legitimiert wird, hat vom Standpunkt der subjektiv-indivi- dualistischen Ökonomie den negativen Beige- schmack des Paternalismus. Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verl gs öbv

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