Volkswirtschaft gestalten, Schulbuch

54 5.2 Einkommensverteilung Jede Produktion hat zwei Seiten: Einerseits die Güter und Dienstleistungen, die produziert werden, andererseits die Einkommen, die mit der Produktion geschaffen werden. Die Volkswirtschaftslehre befasst sich nicht nur mit der Entstehung, sondern auch mit der Verteilung der Einkommen. Einkommensverteilung Primäre Einkommensverteilung am Markt Die funktionale Einkommensverteilung er- fasst das in einer Wirtschaftsperiode neu geschaffene Volkseinkommen, verteilt auf die Produktionsfaktoren als Ergebnis der Marktkräfte. Jede Produktion hat zwei Sei- ten: einerseits die Güter und Dienstleis- tungen, die produziert werden, andererseits die Einkommen, die mit der Produktion ge- schaffen werden. Diese primäre Verteilung wird in der VGR als Lohn- bzw. Gewinnquote ausgedrückt. Sekundäre Einkommens(um)verteilung Die personelle Einkommensverteilung ver- teilt das Volkseinkommen auf die Personen einer Volkswirtschaft. So beziehen Haushal- te zumeist Einkünfte aus mehreren Quellen, wie z. B. Arbeitseinkommen und Vermögens- einkünfte aus Geldeinlagen (Sparbuch) oder Sozialleistungen. Unter sekundärer Einkom- mensverteilung versteht man die Umvertei- lung von Teilen der Primäreinkommen auf die einzelnen Haushalte oder Personen durch staatliche Institutionen zwecks ge- rechterer Verteilung der Einkommen. Man spricht hier von Transfereinkommen. Löhne Gewinn, Zinsen Haushalte sekundäre bzw. personelle Einkommens(um)verteilung primäre bzw. funktionale Einkommensverteilung Produktionsfaktoren Arbeit Kapital Einkommensentstehung Das verfügbare persönliche Einkommen wird entweder für den Konsum verwendet oder es wird ge- spart. Die Sparfähigkeit der Einkommensbezieher/innen ist erst ab dem „kulturellen Existenzmini- mum“ möglich. Der Sparwille der Bevölkerung ist einerseits von der Höhe der Einkommen, anderer- seits vom Sparinteresse abhängig. Die wichtigsten Sparziele sind die Vorsorge für Notfälle und die Schaffung eines Eigenheimes. Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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