Volkswirtschaft gestalten, Schulbuch

241 Europäische Wirtschaft Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden direkt von den Bürgern und Bürgerinnen der EU-Mitgliedstaaten jeweils für fünf Jahre gewählt. Die Parlamentarier/innen, die abwechselnd in Straß- burg, Luxemburg und Brüssel tagen, agieren nicht als Vertreter/innen ihrer Herkunftsländer, sondern sind wie in den nationalen Parlamenten bestimmten Fraktionen zuzuordnen. Abgeordnete Europäisches Parlament (Legislative) Anfragen, Kontrolle, Vertrauens- u. Misstrauens- votum Haushalts- beschlüsse, Anhörung, Mitentschei- dungen So funktioniert die EU Der Europäische Rat ist das „höchste“ Gremium der EU und besteht aus den Staats- und Regierungschefs der Mit- gliedstaaten sowie dem Präsidenten der Kommission. Der Europäische Rat hat die Aufgabe, die allgemeinen politischen Zielvorstellungen für die EU festzulegen. Europäischer Rat Die Kommission ist ein von den Mitglied- staaten unabhängiges Organ, das die Gesamtinteressen der Union nach innen, das heißt gegenüber den Mitgliedstaa- ten, und nach außen zu vertreten hat; es besteht aus 28 Kommissaren. Kommission (Exekutive) Im Wirtschafts- und Sozialausschuss (WSA) sind die verschiedenen Gruppen des wirtschaftlichen und sozialen Lebens vertreten. Wirtschafts- und Sozialausschuss Der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Sitz in Luxemburg ist das Recht sprechende Organ der Union bzw. der „Wächter“ über die Verträge. Europäischer Gerichtshof Der Europäische Rechnungshof sorgt für die Einhaltung der Grundsätze der Zweckmäßigkeit und Ordnungsmäßig- keit der Einnahmen und Ausgaben sowie der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsfüh- rung in der Gemeinschaft Europäischer Rechnungshof Der Ausschuss der Regionen umfasst lokale und regionale Vertreter/innen und steht für mehr „Bürgernähe“ der Union. Ausschuss der Regionen Der Ministerrat bzw. Rat der Europäi- schen Union ist das wichtigste Rechts- setzungs- und Entscheidungsorgan der Union. Die Mitgliedstaaten wechseln im Rat halbjährlich den Vorsitz. Jedes Mit- gliedsland entsendet 1 Minister/in. Ministerrat (Legislative) Vorschläge Entscheidungen Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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